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Kfz Versicherung Fahranfänger Zweitwagen Regelung
Kfz Versicherung Fahranfänger: Besondere Regelungen zur Kfz Versicherung Zweitwagen.
Kfz Versicherung Zweitwagen Kfz Versicherung Fahranfänger
Kfz-Versicherung Fahranfänger SF 0 Kfz-Versicherung Zweitwagen SF ½ Kfz-Versicherung Zweitwagen SF 2
Kfz-Versicherung Fahranfänger SF Klasse
Fahranfänger werden in der Kfz Versicherung grundsätzlich in die Klasse 0
eingestuft. Dies entspricht in der Kfz Haftpflicht je nach Versicherer einem
Beitragssatz von z. B. 230%. Viele Fahranfänger nutzen
daher in der Kfz Versicherung ein "Schlupfloch"! Sie versichern Ihr Fahrzeug über
die Kfz Versicherung der Eltern als Zweitwagen.
Zweitwagen Regelung: Fahranfänger - SF 1/2
Kfz-Versicherung Fahranfänger Zweitwagenregelung
Die Kfz Versicherung Zweitwagen Regelung für Fahranfänger ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Fahranfänger beginnen in der Kfz Versicherung dann nicht mit
der Einstiegsklasse 0, sondern mit der Zwischenklasse SF
½ . Der Beitragssatz beträgt dann in der Kfz Haftpflicht, je nach Versicherer,
statt 230% nur 140%. Versicherungsnehmer in der Kfz Versicherung sind dann in
diesem Fall Vater oder Mutter.
Viele Versicherer verlangen dann in der Kfz Versicherung jedoch auch die Eintragung des
Halters auf Vater oder Mutter, eine abweichende Halterschaft ist in der Kfz Versicherung
vielfach unerwünscht. Später kann dann unter bestimmten
Voraussetzungen der Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz Versicherung von den Eltern übertragen
werden. Einige Versicherer bieten inzwischen dem jungen Fahranfänger auch ganz
legal die Einstiegsklasse SF ½ an.
Voraussetzung in der Kfz Versicherung ist meist, dass die Eltern ihr Fahrzeug bei
derselben Gesellschaft versichert haben und der Vertrag der Eltern
dort in einer SF Klasse ist, bei einigen Versicherern ist mind. die
SF Klasse 2 vorgeschrieben.
Kfz-Versicherung Fahranfänger - Voraussetzungen Schadenfreiheitsklasse SF ½:
Kfz Versicherung Fahranfänger
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der
Versicherungsnehmer ist seit mind. 3 Jahren im Besitz
einer gültigen Fahrerlaubnis |
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der
Versicherungsnehmer hat bereits ein Fahrzeug versichert,
das sich in einer SF Klasse befindet ( bei einigen ist
die SF Klasse 2 erforderlich ) |
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- |
wenn auf
den Ehegatten des Versicherungsnehmers bereits ein
Fahrzeug zugelassen ist, das sich in einer SF Klasse
befindet und der Versicherungsnehmer seit mindestens
einem Jahr eine gültige Fahrerlaubnis besitzt. ( evtl.
auch hier, SF Klasse 2 erforderlich ) |
Weitere evtl. geforderte Voraussetzungen in der Kfz Versicherung müssen im Einzelfall bei
dem jeweiligen Versicherer erfragt werden, da die Versicherer hier
zusätzlichen Spielraum haben.
Trotzdem muss auch bei der SF Klasse ½ in der Kfz Versicherung mit Zuschlägen gerechnet
werden, z. B. dann, wenn der Fahranfänger unter 23 bzw. 25 Jahren
alt ist. Auch hier sollte spezifisch auf die individuelle Situation
abgestimmt, beim jeweiligen Versicherer Angebote eingeholt werden.
Kfz Versicherung Zweitwagen Fahranfänger - SF 2
Kfz-Versicherung Fahranfänger SF 2
Im Einzelfall gibt es noch Anbieter, bei denen die Zweitwagen Regelung
auch für Fahranfänger noch mit 85% + Zuschlag möglich ist, wenn sich das Erstfahrzeug bei derselben Kfz Versicherung
befindet. Sollte hier Bedarf bestehen, können Sie sich auch gerne an uns wenden, wir helfen Ihnen weiter!
Kfz-Versicherung Fahranfänger
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