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Teilkasko Leistungen

Im
Gegensatz zur Vollkasko, werden Schäden durch die Teilkasko Leistungen nur
eingeschränkt ersetzt.
Teilkasko Leistungen - Teil 1
Teilkasko Leistungen allgemein Teilkasko Übersicht Teilkasko Haarwild Definition Teilkasko Hochstufung Teilkasko Einschluss oder Ausschluss
Teilkasko Leistungen allgemein
Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht, die eine Pflichtversicherung ist,
ist der Einschluss von Teilkasko Leistungen freiwillig. Typischerweise bezieht sich der Geltungsbereich
der
Teilkasko Leistungen ausschließlich auf
das geografische Europa. Insbesondere bei
Diebstahlschäden ist diesbezüglich deshalb Vorsicht geboten. Unter den Anbietern zur Kfz-Versicherung bieten viele in Ihren
Teilkasko Leistungen für bestimmte Länder Osteuropas - bei Diebstahl keinen Versicherungsschutz.
Teilkasko Leistungen:
Teilkasko Leistungen Übersicht
Teilkasko Leistungen für Schäden, die entstehen durch:
Brand, Explosion
Entwendung, Diebstahl
Elementarschäden, Hagel, Überschwemmung, Sturm (ab Stärke 8)*
Wildschäden - Haarwild - Einzelheiten zum Teilkasko Wildschaden
Glasbruch
Kurzschluss an der Verkabelung
Marderbisschäden - Einzelheiten zum Teilkasko Marderbiss
*unterhalb dessen kann eine Entschädigung in der Kfz-Versicherung nur über die Vollkasko erfolgen, wenn eingeschlossen.
Teilkasko Leistungen Haarwild Definition:
Teilkasko Leistungen Haarwild Definition
Teilkasko Leistungen Hochstufung:
Teilkasko Leistungen Hochstufung
Die Inanspruchnahme der Teilkasko Leistungen führt nicht zu einer Hochstufung des Vertrages.
Im Gegensatz zur Vollkasko Versicherung führt aber auch die Nichtinanspruchnahme
der Teilkasko Leistungen in Form von schadenfreien Jahren nicht
zu einer Senkung des Beitrags. Der Beitrag für die
Teilkaskoversicherung Leistungen bleibt bei einem Satz von 100%.
Teilkasko Leistungen Einschluss oder Ausschluss:
Teilkasko Leistungen Einschluss / Ausschluss
In der Regel schliesst man bei einem neuen Fahrzeug die Vollkasko und die Teilkasko ein, bis das Fahrzeug ca. 6 Jahre alt ist. Meist wird dann der
Ausschluss der Vollkasko beantragt und die Teilkasko Leistungen bleiben bis zu einem Fahrzeugalter von ca. 10 Jahren in der Kfz-Versicherung eingeschlossen.
Bedenkt man aber, dass ein Wildschaden auch gerne mal bis zu 2.000 Euro und eine Windschutzscheibe bis zu ca. 800 Euro kosten kann, sollte man sich den Ausschluss vorher
reiflich überlegen.
weiter - Teilkasko Leistungen - Teil 2
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