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Autounfall - Unfallhilfe
Unfallhilfe zur Kfz-Versicherung des Unfallgegners erhalten Sie über den Zentralruf der Autoversicherer.
Unfallhilfe Zentralruf
Zentralruf der
Autoversicherer

Nicht selten wird am Unfallort vergessen die Versicherungsdaten
auszutauschen. Oft wissen die Beteiligten auch nicht, wo sie
versichert sind oder haben es in der Aufregung einfach vergessen. In
diesen Fällen hilft der Zentralruf der Autoversicherer. Der
Geschädigte erhält dort nach Angabe des Kennzeichens die
Versicherungsgesellschaft des Schädigers.

Eine Auskunft erhalten Sie über folgende Telefonnummer:01802 / 5026 oder auf www.zentralruf.de
Hatten Sie einen Verkehrsunfall im Ausland, ist auch der Zentralruf, die
erste Anlaufstelle.
Gerichtliche Ansprüche, wegen eines Verkehrsunfalls im Ausland können Sie natürlich auch von Ihrem Wohnort in Deutschland stellen.
Allerdings gelten dabei die Richtlinien und Regeln des jeweiligen Unfalllandes. Einen Anwalt, der sich mit den jeweiligen Vorschriften des
Landes auskennt, finden Sie unter: www.verkehrsanwaelte.de/anwalt-suche
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