Gesetzliche Krankenkassen - Änderungen

 

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Krankenkassen Änderungen

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Versicherungen > Krankenversicherung > Gesetzliche Krankenkasse Änderungen seit 2007

Gesetzliche Krankenkassen
Änderungen

gesetzliche krankenkasse änderungen

Informationen zu den Krankenkassen Änderungen wie z. B. Wahltarife, integrierte Versorgung und Hausarztmodelle

 


Änderungen

Tarife
Wahltarife
Wahltarife Kündigung
Integrierte Versorgung
Hausarztmodelle

Tarife

Krankenkassen Änderungen - FAQ

Seit April 2007 besteht jetzt erstmals zusätzlich die Möglichkeit je nach Einkommen und Gesundheitszustand aus verschiedenen Tarifen, einer gesetzlichen Krankenkasse zu wählen. Einsparen kann man dabei leider nicht mehr, seitdem der Gesetzgeber 2009 den einheitlichen Krankenkassensatz von 15,5% eingeführt hat. Noch lohnt es sich aber sich eine Krankenkasse zu suchen, die noch möglichst viele Zusatzleistungen oder Programme anbietet.

Gesetzliche Krankenkassen Änderungen
Wahltarife

Krankenkassen Änderungen - Wahltarife

Wird einem ein sog. Wahltarif angeboten, sollte man das Angebot genau prüfen.

Eventuell werden Ihnen bis zu 20 verschiedene Wahltarife bei ein und derselben Krankenkasse angeboten.

Im Wahltarif werden z. B. feste Selbstbehalte angeboten und der Kunde erhält einen Bonus von der Krankenkasse, wenn er in dem Jahr seinen Arzt nicht aufsuchte. Muss der Kunde oder eines der Familienmitglieder in dem Jahr dann aber doch einen Arzt aufsuchen, kann es sein, dass die Rechnung beim Wahltarif nicht mehr aufgeht und letztendlich draufgezahlt wird.

Gesetzliche Krankenkassen Änderungen
Wahltarife Wechsel, Kündigung

Krankenkassen Änderungen - Kündigung

Wechselt man in einen Wahltarif sollte der Schritt gut überlegt sein, weil dann die Möglichkeit nach 18 Monaten die Krankenkasse zu wechseln entfällt und man 3 Jahre lang an die Krankenkasse gebunden ist, auch bei Beitragssatzerhöhungen, wenn man im Wahltarif eine SB und/oder Krankentagegeld mit vereinbart hat.

Grundsätzlich aber gilt: Niemand muss in einen der neuen Wahltarife wechseln!

Gesetzliche Krankenkassen Änderungen
Integrierte Versorgung

Krankenkassen Änderungen - Integrierte Versorgung

Verpflichtend müssen alle Kassen eine integrierte Versorgung anbieten für chronische Krankheiten wie Diabetes, Herzstörungen, Asthma, Lungenerkrankungen oder Brustkrebs.

Bei der integrierten Versorgung stimmen sich Haus- und Fachärzte mit Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen bezüglich der Behandlung des Patienten ab und vermeiden damit Doppeluntersuchungen.

Gesetzliche Krankenkassen Änderungen
Hausarztmodelle

Krankenkassen Änderungen - Hausarztmodelle

Vorgeschrieben sind jetzt auch Hausarztmodelle. Bei einem Hausarztmodell ist die Arztwahl für den Patienten eingeschränkt, Sie müssen zu dem Arzt gehen, der von den Kassen ausgesucht wurde. Dieser muss sich dafür einer strengen Qualitätskontrolle unterziehen, um flächendeckend die Qualität zu verbessern.

Die Teilnahme an solchen Versorgungsformen können von den Kassen finanziell gefördert werden in Form von Streichung der Praxisgebühr, Bonuszahlungen o.ä.

Weitere Infos und Berechnung Ihres persönlichen Krankenkassenvergleiches:

>> Abc-der-krankenkassen.de


Weitere wichtige Änderungen siehe auch:
Gesundheitsreform 2009/Unser aktuelles Thema
>>
>>Zur unverbindlichen Krankenkassen-Onlineberechnung>>
>> Krankenversicherung Informationen

Krankenversicherung  zur Übersicht: >>Krankenversicherung

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