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Gesetzliche Krankenkasse Änderungen seit 2007
Gesetzliche Krankenkassen Änderungen

Informationen zu den Krankenkassen Änderungen wie z. B. Wahltarife,
integrierte Versorgung und Hausarztmodelle
Änderungen
Tarife Wahltarife Wahltarife Kündigung Integrierte Versorgung Hausarztmodelle
Tarife
Krankenkassen Änderungen - FAQ
Seit April 2007 besteht jetzt erstmals zusätzlich die Möglichkeit je
nach Einkommen und Gesundheitszustand aus verschiedenen Tarifen,
einer gesetzlichen Krankenkasse zu wählen. Einsparen kann man dabei leider nicht mehr,
seitdem der Gesetzgeber 2009 den einheitlichen Krankenkassensatz von 15,5% eingeführt hat.
Noch lohnt es sich aber sich eine Krankenkasse zu suchen, die noch möglichst viele
Zusatzleistungen oder Programme anbietet.
Gesetzliche Krankenkassen Änderungen Wahltarife
Krankenkassen Änderungen - Wahltarife
Wird einem ein sog. Wahltarif angeboten, sollte man das Angebot genau prüfen.
Eventuell werden Ihnen bis zu 20 verschiedene Wahltarife bei ein und
derselben Krankenkasse angeboten.
Im Wahltarif werden z. B. feste Selbstbehalte angeboten und der Kunde erhält
einen Bonus von der Krankenkasse, wenn er in dem Jahr seinen Arzt
nicht aufsuchte. Muss der Kunde oder eines der Familienmitglieder in
dem Jahr dann aber doch einen Arzt aufsuchen, kann es sein, dass die
Rechnung beim Wahltarif nicht mehr aufgeht und letztendlich draufgezahlt wird.
Gesetzliche Krankenkassen Änderungen Wahltarife Wechsel, Kündigung
Krankenkassen Änderungen - Kündigung
Wechselt man in einen Wahltarif sollte der Schritt gut
überlegt sein, weil dann die Möglichkeit nach 18 Monaten die
Krankenkasse zu wechseln entfällt und man 3 Jahre lang an die
Krankenkasse gebunden ist, auch bei Beitragssatzerhöhungen, wenn man im Wahltarif eine SB und/oder Krankentagegeld mit vereinbart hat.
Grundsätzlich aber gilt: Niemand muss in einen der neuen Wahltarife
wechseln!
Gesetzliche Krankenkassen Änderungen Integrierte Versorgung
Krankenkassen Änderungen - Integrierte Versorgung
Verpflichtend müssen alle Kassen eine integrierte Versorgung
anbieten für chronische Krankheiten wie Diabetes, Herzstörungen,
Asthma, Lungenerkrankungen oder Brustkrebs.
Bei der integrierten Versorgung stimmen sich Haus- und Fachärzte mit
Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen bezüglich der Behandlung des Patienten ab und vermeiden damit
Doppeluntersuchungen.
Gesetzliche Krankenkassen Änderungen Hausarztmodelle
Krankenkassen Änderungen - Hausarztmodelle
Vorgeschrieben sind jetzt auch Hausarztmodelle. Bei einem Hausarztmodell ist die
Arztwahl für den Patienten eingeschränkt, Sie müssen zu dem Arzt
gehen, der von den Kassen ausgesucht wurde. Dieser muss sich dafür
einer strengen Qualitätskontrolle unterziehen, um flächendeckend die
Qualität zu verbessern.
Die Teilnahme an solchen Versorgungsformen können von den Kassen
finanziell gefördert werden in Form von Streichung der Praxisgebühr,
Bonuszahlungen o.ä.
Weitere Infos und Berechnung Ihres persönlichen
Krankenkassenvergleiches:
>> Abc-der-krankenkassen.de
Weitere wichtige Änderungen siehe auch: Gesundheitsreform 2009/Unser aktuelles Thema>>
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