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Gesetzliche Krankenkasse Beitragsbemessungsgrenze
Gesetzliche Krankenkasse Beitragsbemessungsgrenze

Für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ist die Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze bzw. Beitragsbemessungsgrenze,
erforderlich.
Verdienstgrenze
Versicherungspflichtgrenze Beitragsbemessungsrenze
Krankenkasse - Beitragsbemessungsgrenze
Verdienten sie in den letzten 3 Jahren über der sog.
Versicherungspflichtgrenze (2010: 49.950 Euro = 4.162,50,- Euro monatlich
incl. Weihnachts- und Urlaubsgeld), (2011: 49.500 Euro = 4.125,00,- Euro monatlich), haben Sie die Möglichkeit in eine private Krankenversicherung zu
wechseln.
Achtung - Änderung im Jahr 2011!
Haben Sie als Angestellter 1 Jahr lang über die Versicherungspflichtgrenze hinaus verdient, ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich.
Versicherungspflichtig wird man automatisch, wenn das Einkommen dauerhaft unterhalb der
Versicherungspflichtgrenze sinkt.
Ausnahme: Privat Versicherte mit einem Abschluss vor 2003. Diese dürfen weiterhin privat versichert
bleiben, solange das Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von - 2010 = 45.000 € liegt.
Auch Beamte sind im Regelfall privat versichert.
Unterhalb dieser o.g. Verdienstgrenzen, werden Sie als sog. Pflichtmitglied
bei den gesetzlichen Krankenkassen geführt.
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