Gesetzliche Krankenkasse - Beitragsbemessungsgrenze

 

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Gesetzliche Krankenkasse Beitragsbemessungsgrenze

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Versicherungen > Krankenversicherung > Gesetzliche Krankenkasse Beitragsbemessungsgrenze

Gesetzliche Krankenkasse
Beitragsbemessungsgrenze

gesetzliche krankenkasse beitragsbemessungsgrenze

Für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ist die Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze bzw. Beitragsbemessungsgrenze, erforderlich.

 


Verdienstgrenze

Versicherungspflichtgrenze
Beitragsbemessungsrenze

Krankenkasse - Beitragsbemessungsgrenze

Verdienten sie in den letzten 3 Jahren über der sog. Versicherungspflichtgrenze (2010: 49.950 Euro = 4.162,50,- Euro monatlich incl. Weihnachts- und Urlaubsgeld), (2011: 49.500 Euro = 4.125,00,- Euro monatlich), haben Sie die Möglichkeit in eine private Krankenversicherung zu wechseln.

Achtung - Änderung im Jahr 2011!

Haben Sie als Angestellter 1 Jahr lang über die Versicherungspflichtgrenze hinaus verdient, ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich.

Versicherungspflichtig wird man automatisch, wenn das Einkommen dauerhaft unterhalb der Versicherungspflichtgrenze sinkt.

Ausnahme: Privat Versicherte mit einem Abschluss vor 2003. Diese dürfen weiterhin privat versichert bleiben, solange das Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von - 2010 = 45.000 € liegt.

Auch Beamte sind im Regelfall privat versichert.

Unterhalb dieser o.g. Verdienstgrenzen, werden Sie als sog. Pflichtmitglied bei den gesetzlichen Krankenkassen geführt.
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Krankenversicherung  zur Übersicht: >>Krankenversicherung

 

 
 

 

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