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Gesetzliche Krankenkasse Rückkehr

Die Rückkehr von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung.
Rückkehr
Rückkehr gesetzliche Krankenversicherung - FAQ
Eine Rückkehr von der privaten Versicherung in die gesetzliche
Krankenkasse ist meistens nicht ohne weiteres möglich, es sei denn,
Ihre Einkünfte sinken dauerhaft unter die Beitragsbemessungsgrenze,
d. h. mindestens ein Jahr lang und Sie sind noch nicht älter als 55
Jahre – oder – Sie werden arbeitslos, dann werden Sie in der Regel
wieder von der jeweiligen Arbeitsbehörde gesetzlich versichert.
Diese Form der Rückkehr gilt übrigens auch für diejenigen, die sich
von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen haben,
weil ihre Einkünfte unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze lagen,
Sie aber weiterhin privat versichert bleiben wollten.
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