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Krankenkassenwechsel
Gesetzliche Krankenkasse Krankenkassenwechsel

Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Krankenkassenwechsel problemlos möglich.
Wechsel, Kündigung
Pflichtmitgliedschaft Wechsel - Wahltarif Kündigung, Kündigungsfrist Sonderkündigungsrecht Arbeitgeberwechsel Zusatzversicherung
Pflichtmitgliedschaft
Krankenkassenwechsel - Pflichtmitgliedschaft
Jeder der mindestens 18 Monate lang Mitglied einer gesetzlichen
Krankenkasse war, kann einen Krankenkassenwechsel durchführen.
Die 18 Monate Pflichtmitgliedschaft gelten übrigens auch für den Fall einer neuen
Arbeitsstelle.
Krankenkassenwechsel Wahltarife
Krankenkassenwechsel - Wahltarife
Hat man sich für einen sog.
Wahltarif der Krankenkasse entschieden, erhöht sich in diesem Fall die Pflichtmitgliedschaft von
18 auf 36 Monate. Während dieser Zeit besteht auch kein Sonderkündigungsrecht bei einer Beitrags-
erhöhung und ein Krankenkassenwechsel innerhalb dieser Frist ist nicht möglich.
Neu ab 2011 - Auch Wahltarife dürfen nach einem Jahr verlassen werden, wenn die Krankenkasse Zusatzbeiträge erhöht oder einführt, es sei denn, im Wahltarif
wurde eine SB und/oder Krankengeld mit vereinbart, dann gilt wieder die 3-Jahresfrist.
Krankenkassenwechsel Kündigungsfrist
Krankenkassenwechsel - Kündigungsfrist
Die Kündigung der bisherigen Krankenkasse muss zum Ende des
übernächsten Kalendermonats erfolgen.
Ihre Mitgliedschaft können sie formlos aber schriftlich
kündigen. Nach Erhalt einer Kündigungsbestätigung Ihrer bisherigen
Krankenkasse, stellen sie einen Aufnahmeantrag bei der neuen Krankenkasse und
fügen die Kündigungsbestätigung der alten Kasse bei.
Krankenkassenwechsel Sonderkündigungsrecht
Krankenkassenwechsel - Sonderkündigungsrecht
Innerhalb von 2 Monaten
nach Inkraftreten der Erhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht (nur eingeschränkt bei Wahltarifen s. o.), obwohl die Mitgliedschaft noch keine
18 Monate bestand, dies gilt auch bei einer Erhöhung durch eine Fusion zweier Krankenkassen.
Wenn die Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt oder diesen erhöht, besteht eine sofortige Kündigungsmöglichkeit - auch wenn die
Bindungsfrist von 18 Monaten noch nicht erfüllt wurde.
Krankenkassenwechsel Arbeitgeberwechsel
Krankenkassenwechsel - Arbeitgeberwechsel
Sollte die Mitgliedschaft zur
bisherigen Krankenkasse noch keine 18 Monate bestanden haben, besteht auch bei einem Arbeitgeberwechsel nun nicht mehr die Möglichkeit
einen Krankenkassenwechsel durchzuführen, weil auch in diesem Fall die 18 Monate als Mitglied der bisherigen
Krankenkasse Voraussetzung für einen Wechsel sind.
Krankenkassenwechsel Krankenzusatzversicherung Kooperation
Krankenkassenwechsel - Krankenzusatzversicherung
Bei einem Krankenkassenwechsel der gesetzlichen
Krankenkasse, entfällt der evtl. gewährte Prämienrabatt auf den Vertrag der Krankenzusatzversicherung.
Es besteht zwar auch in diesem Fall die Möglichkeit die Zusatzversicherung zu kündigen, aber die
Annahme eines neuen Vertrages könnte aufgrund eines veränderten Gesundheitszustandes fraglich sein
und der Vertrag würde aufgrund des neuen Eintrittsalters auch wesentlich teurer sein.
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