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Krankenversicherung - Informationen

Informationen und Überblick - Krankenversicherung

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Massive Leistungskürzungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung zwingen zum Handeln.

 


Gesetzliche Krankenversicherung - Informationen

Gesetzliche Krankenversicherung - Informationen

Die Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung.

Während Ihrer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit zahlen Sie automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung ein, wenn sich Ihr Verdienst unterhalb der Versicherungspflichtgrenze befindet. Die Beitragsberechnung erfolgt prozentual vom Lohn. Ihr Arbeitgeber übernimmt einen Teil des Beitrags, die andere Hälfte zahlen Sie.
Kinderlose müssen mehr zahlen, als Familien mit Kindern.

Nicht erwerbstätige Ehegatten und Kinder sind beitragsfrei mit versichert. Auch nicht erwerbstätige Personen sind automatisch Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung.

In der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Zuzahlungen zu Medikamenten, Krankengymnastik, Krankenhaus, Brille, Heilpraktiker, Chiropraktiker, Heil- und Hilfsmittel und der Praxisgebühr geleistet werden. Je nach Gesundheitszustand kann diese Form der "Selbstbeteiligung" ein teurer Spass werden. In der privaten Krankenversicherung hingegen, vereinbaren Sie einen festen Selbstbehalt wie z. B. 300 € im Jahr, darüberhinaus wird alles zu 100% übernommen.


Durch die Öffnung der Krankenkassen, ist ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse nach 18 Monaten Pflichtmitgliedschaft jederzeit möglich, es sei denn, Sie haben sich für ein sog. Wahltarif entschieden - die Bindefrist beträgt dann 3 Jahre.

Dass die gesetzliche Krankenversicherung Probleme mit zu hohen Ausgaben hat, ist ein offenes Geheimnis.

Die Krankheitskosten sind gestiegen, die Menschen werden immer älter und zunehmende Volkskrankheiten machen es der gesetzlichen Krankenversicherung immer schwerer Ihre Beiträge stabil zu halten - Beitragserhöhungen, zunehmende Eigenbeteiligungen und Leistungskürzungen im Gesundheitswesen sind die Folge. Hinzu kommen die Budgetkürzungen der Ärzte. Immer mehr Kassenärzte entsagen sich dem System und behandeln nur noch privat versicherte Patienten und viele mussten bereits die Erfahrungen machen, dass die Ärzte zum Quartalsende entweder Ihre Praxen schliessen, keine Blutabnahmen mehr durchführen und kaum noch Medikamente verschreiben, weil Ihr Budget bereits ausgereizt ist. Wohl dem, der nicht gesetzlich sondern privat versichert ist und Privatärzte aufsuchen kann!

Private Krankenversicherung - Informationen

Private Krankenversicherung - Informationen

In die private Krankenversicherung einsteigen, können nur Selbständige und Beamte. Bei Angstellten ist die Voraussetzung, dass Sie über der Versicherungspflichtgrenze hinaus verdienen. Der Beitrag errechnet sich durch das Eintrittsalter, das Geschlecht, die gewählten Leistungen, Höhe der Selbstbeteiligung und den Gesundheitszustand. Je jünger der Einstieg, desto günstiger der Beitrag. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sind Familienmitglieder nicht beitragsfrei versichert, sondern müssen Ihren eigenen vollen Beitrag leisten, es sei denn, Sie sind berufstätig und gesetzlich versichert. Die private Krankenversicherung enthält in Ihrem Beitrag Rückstellungen, die gesammelt werden, um den Beitrag im Alter zu senken. Darüberhinaus kann man im Alter, um den Beitrag zu senken in einen sog. Basistarif wechseln. Die gebildeten Rückstellungen können bei einem Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung z. T. mitgenommen werden. Zur Sicherheit kann nur empfohlen werden, die Beitragsersparnis, die man gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung hat renditeträchtig anzulegen, um mit diesen gesammelten Ersparnissen ebenfalls den Beitrag im Rentenalter zu senken.

Ein Beitragsvergleich der privaten Krankenversicherung ist ein Muss - da es erhebliche Abweichungen am Markt gibt. Da auch die Tarife der einzelnen Gesellschaften sehr unterschiedliche Leistungen beinhalten, ist es empfehlenswert einen Vergleich von einem Versicherungsmakler durchführen zu lassen, der Ihnen in der Regel bis zu drei verschiedene Gesellschaften in einem Leistungsvergleich - der u. U. bis zu 20 Seiten enthält - gegenüberstellen kann.

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