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Pferdehaftpflicht Ausschlüsse
Pferdehaftpflicht Ausschlüsse
Die Pferdehaftpflicht Ausschlüsse stehen in den allgemeinen Bedingungen und sind in der Regel identisch.
Pferdehaftpflicht Ausschlüsse
Pferdehaftpflicht Ausschlüsse FAQ
Nicht alles kann über die Pferdehaftpflicht abgedeckt werden, aus diesem
Grund gibt es festgelegte Pferdehaftpflicht Ausschlüsse.
Generelle Pferdehaftpflicht Ausschlüsse:
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Schäden,
die vorsätzlich herbeigeführt wurden |
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Schäden an
gemieteten oder geliehenen Sachen |
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Schäden
von Angehörigen, die mit dem Versicherungsnehmer in
häuslicher Gemeinschaft leben |
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von der
Leistung frei ist die Pferdehaftpflichtversicherung auch
dann, wenn der Kunde gefährliche Umstände trotz
Aufforderung durch den Versicherer nicht beseitigt hat. |
Pferdehaftpflicht Mietsachschäden
Pferdehaftpflicht Mietsachschäden
Pferdehaftpflicht Schäden an Stallungen, Pferdeboxen oder geliehenen Pferdeanhängern werden über den Einschluss Mietsachschäden abgedeckt oder
müssen gesondert mit eingeschlossen werden.
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