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Pferdehaftpflicht Kündigung
Alle Möglichkeiten zur Pferdehaftpflicht Kündigung, insbesondere im Todesfall von Pferd oder Halter.
Pferdehaftpflicht Kündigung - Teil 2 Pferd - Todesfall - Verkauf
Im Todesfall des Versicherungsnehmers genießen die mitversicherten Angehörigen bzw. Pferde
noch Versicherungsschutz bis zur nächsten Beitragsfälligkeit.
Die Pferdehaftpflicht endet anschließend zu diesem Zeitpunkt
automatisch, es sei denn der Vertrag wird auf Wunsch der Angehörigen
fortgesetzt, bzw. die Angehörigen übernehmen die weitere Beitragszahlung,
dann werden diese automatisch zum neuen Vertragspartner der jeweiligen
Versicherungsgesellschaft.
Pferdehaftpflicht Kündigung Pferd Todesfall, Verkauf:
Stirbt das versicherte Pferd oder wird abgegeben z. B. verkauft, so
kann die Pferdehaftpflicht aufgehoben werden. Die zuviel gezahlten
Versicherungsprämien werden auf Antrag von der Pferdehaftpflichtversicherung
zurückerstattet.
Formulare >> Pferdehaftpflicht Kündigung - Tod, Verkauf
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