Tierhalter unterliegen der sog. Gefährdungshaftung. Die Definition
von Gefährdungshaftung lautet: Haftung ohne Verschulden!! Tierhalter
haften allein schon aus dem Besitz des Tieres heraus!
Pferdehaftpflicht Haftung
Ausgenommen von der Haftung sind: Haustiere die dem:
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Beruf
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der
Erwerbstätigkeit
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dem
Unterhalt (landwirtschaftliche Viehhaltung)
dienen.
Hier wird das
Verschulden nur vermutet. Bei Nachweis von Nutzung und Beachtung
der erforderlichen Sorgfalt können sich diese entlasten.