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lebenslanger Versicherungsschutz |
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kein
Unterschied beim Pflegetagegeld zwischen familiärer und
professioneller Pflege |
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keine
Karenzzeit im Pflegefall |
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Anpassung
der Leistungen, entsprechend der Preissteigerung, ohne
Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge |
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Beitragsfreiheit im Leistungsfall |
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viele
Anbieter privater Pflegeversicherungen zahlen erst ab einer Pflegestufe II oder III
und manche schließen die Pflegestufe II ganz aus; die
Annahme sollte hier gut überlegt sein! |