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Pflegeversicherung Kinder

Pflegeversicherung Kinder Haftung
Pflegeversicherung Kinder - Haftung
Reichen die gesetzliche Pflegeversicherung, Rente und Ersparnisse nicht aus,
um einen Pflegeplatz zu bezahlen, müssen die eigenen Kinder oder das Sozialamt einspringen.
Kinder haften zwar für die Pflege Ihrer Eltern aber Vermögen,
das für die Altersvorsorge vorgesehen ist, müssen die Kinder
nicht aufbrauchen, um die Heimkosten ihrer pflegebedürftigen Eltern
zu decken.
Pflegeversicherung - Haftung der Kinder
Aktuelle Gerichtsurteile zur Pflegekostenübernahme der Eltern zeigen, dass die Gerichte nicht immer zugunsten der Kinder urteilen:
Das Gericht verurteilte den Sohn zur Kostenübernahme von monatlich 450 Euro, obwohl sich dieser bereits selbst im Ruhestand befand und nur eine Altersrente in Höhe von 240 Euro erhielt, allerdings besaß dieser nicht nur
ein Eigenheim sondern auch eine vermietete Immobilie und Bargeld von ca. 250.000 Euro. Auch das Argument, dass die Hälfte davon seiner Frau gehört, Rücklagen für die Instandhaltung der Immobilien gebildet
und beide durch den Vermögensverbrauch später selbst bedürftig werden, liessen die Richter als Argument nicht gelten, weil das verfügbare Barvermögen in Höhe von 75.000 Euro überschritten wurde.
OLG Düsseldorf, AZ. II-8 UF 38/10
Pflegeversicherung Haftung - Pflegeversicherung Kinder
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