|
Versicherungen >
Haftpflicht >
Privathaftpflicht Ausschlüsse
Privathaftpflicht Ausschlüsse
Die Privathaftpflicht Ausschlüsse wie z. B. Vorsatz, geliehene oder gemietete Gegenstände.
Privathaftpflicht Ausschlüsse
Obwohl die Privathaftpflicht recht umfangreiche Leistungen anbietet,
gibt es in der Haftpflichtversicherung auch einige grundsätzliche Privathaftpflicht Ausschlüsse, die bei allen Anbietern übereinstimmen.
Privathaftpflicht Ausschlüsse - FAQ
- Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt
wurden
- Schäden an gemieteten oder
geliehenen Sachen
- Schäden von Angehörigen, die mit
dem Versicherungsnehmer
in
häuslicher
Gemeinschaft leben
- Eigenschäden
- Straftaten und Bußgelder
|
- |
von
der Leistung frei ist die Versicherungsgesellschaft auch
dann, wenn der Kunde gefährliche Umstände trotz
Aufforderung durch den Versicherer nicht beseitigt hat |
|
-
|
bei
Sachschäden durch allmähliche Einwirkung von Hitze,
Kälte, Gas, Dampf, Feuchtigkeit, Niederschlag, Rauch,
Ruß, Staub |
|
-
|
der
Schaden der im reinen Verlust eines Gegenstandes besteht,
dieser also weder zerstört noch beschädigt wurde |
|
-
|
reine
Vertragsverpflichtungen |
|
-
|
Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen, Luft-
oder Wasserfahrzeugen |
|
-
|
Schäden, die Sie bei Ausübung Ihrer Berufstätigkeit
anrichten |
|
-
|
Schäden, für die es spezielle Haftpflichtversicherungen
gibt. |
Für Schadensfälle dieser Art, gibt es auch keine Einschlüssmöglichkeit in der Privathaftpflicht.
Privathaftpflicht Ausschlüsse
 |