|
Versicherungen >
Haftpflicht >
Privathaftpflicht Haftungsgrundlage
Privathaftpflicht Haftung
Die Haftungsgrundlage der Privathaftpflicht zum Schadensersatz.
Privathaftpflicht Haftung, Haftungsgrundlage
Privathaftpflicht Haftung - Haftungsgrundlage
Die
Haftungsgrundlage für alle Haftpflichtversicherungen und somit auch der Privathaftpflicht, bildet das Bürgerliche
Gesetzbuch.

§ 823 BGB Absatz 1:
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die
Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht
eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz
des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Die Haftung erfolgt
grundsätzlich unbegrenzt!
Privathaftpflicht Haftung Kleine Ursache -
grosse Wirkung

Eine
Sekunde Unaufmerksamkeit kann schlimme Folgen haben!!!

Damit in der Haftpflichtversicherung ein
Anspruch auf Schadenersatz besteht, müssen 5 Voraussetzungen erfüllt
sein:
|
1. |
Das Vorliegen eines Verschuldens unterteilt in: |
|
-
|
Vorsatz (absoluten und bedingten Vorsatz)
Definition: vorsätzlich handelt, wer bewusst oder gewollt einen
Schaden herbeiführt |
|
-
|
Fahrlässigkeit (grobe oder leichte) |
|
2.
|
Verletzung eines Rechtsgutes (Leben, Körper, Ehre…) |
|
3.
|
Widerrechtlichkeit |
|
4.
|
Adäquater Kausalzusammenhang |
|
5.
|
Deliktfähigkeit (s. a. Aufsichtspflicht) |
weiter:
Privathaftpflicht Haftung Teil 2 >>
Privathaftpflicht Haftung
 |