Privathaftpflicht - Haftungsgrundlage

 

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Privathaftpflicht Haftungsgrundlage

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Privathaftpflicht Haftung

Privathaftpflicht Haftung Die Haftungsgrundlage der Privathaftpflicht zum Schadensersatz.

 


Privathaftpflicht Haftung, Haftungsgrundlage

Privathaftpflicht Haftung - Haftungsgrundlage

Die Haftungsgrundlage für alle Haftpflichtversicherungen und somit auch der Privathaftpflicht, bildet das Bürgerliche Gesetzbuch.

§ 823 BGB Absatz 1:

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz
des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Die Haftung erfolgt grundsätzlich unbegrenzt!

Privathaftpflicht Haftung
Kleine Ursache - grosse Wirkung


Eine Sekunde Unaufmerksamkeit kann schlimme Folgen haben!!!

Damit in der Haftpflichtversicherung ein Anspruch auf Schadenersatz besteht, müssen 5 Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Das Vorliegen eines Verschuldens unterteilt in:
- Vorsatz (absoluten und bedingten Vorsatz)
Definition: vorsätzlich handelt, wer bewusst oder gewollt einen Schaden herbeiführt
- Fahrlässigkeit (grobe oder leichte)
2. Verletzung eines Rechtsgutes (Leben, Körper, Ehre…)
3. Widerrechtlichkeit
4. Adäquater Kausalzusammenhang
5. Deliktfähigkeit (s. a. Aufsichtspflicht)

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