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Privathaftpflicht Kinder
Privathaftpflicht Kinder
Privathaftpflicht: Einschluss für Kinder unter 7 Jahren, Auszubildende, Studenten, Wehrdienstleistende.
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Privathaftpflicht Kinder
Privathaftpflicht - Kinder unter 7
Laut Gesetz sind Kinder unter 7 Jahren nicht haftbar, d. h. sie können für
ihr Handeln nicht verantwortlich gemacht werden. Im Straßenverkehr gilt diese Regelung für Kinder sogar bis zu einem Alter
von 10 Jahren. Anstelle der Kinder können die Eltern nur für einen Schaden haftbar gemacht werden, wenn diese Ihre
Aufsichtpflicht verletzt haben. Die Privathaftpflicht bietet aber die Möglichkeit auch Kinder unter 7 Jahren in der Haftpflichtversicherung einzuschließen - ohne Prüfung
der Aufsichtspflicht Verletzung.
In der Privathaftpflicht gibt es darüber hinaus die Möglichkeit verschiedene
Personen beitragsfrei mit einzuschließen, u. a. sind auch noch die eigenen Kinder - unter bestimmten Umständen - obwohl bereits ausgezogen,
noch über den Vertrag der Eltern mitversichert. In der Privathaftpflicht versichert sind:
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der
Versicherungsnehmer selbst |
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die
Familienmitglieder des Versicherungsnehmers, Ehepartner
und Kinder unter bestimmten Vorraussetzungen (siehe
Schaubild „ wie lange sind Kinder über den Vertrag der
Eltern mitversichert) |
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den
Lebenspartner kann man namentlich benennen und in den
Vertrag mit einschließen, ebenso dessen Kinder. |
Der
Haftpflichtschutz erstreckt sich sogar auf Haushalts- und
Gartenhilfen, sowie Babysitter.
Privathaftpflicht Kinder Auszubildende, Studenten, Wehrdienstleistende:
Privathaftpflicht - Auszubildende, Privathaftpflicht - Studenten
Privathaftpflicht - Wehrdienstleistende, Privathaftpflicht - Zivildienstleistende

Über
die Eltern versichert,
keine eigene private Haftpflicht
erforderlich |
Nicht
mehr über die
Eltern versichert,
eigene private Haftpflicht abschließen |
Für
Rechtsreferendare und Lehramtsanwärter endet der
Versicherungsschutz in der Regel mit dem ersten Staatsexamen.
Privathaftpflicht Kinder, Auszubildende, Studenten
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