- Arbeitnehmer/innen, die in den letzten 3 Jahren die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze)
überschritten haben.
- Die Versicherungspflichtgrenze 2011 liegt bei = 49.500 € p.a. bzw. 4.125,00 € monatlich (incl. Weihnachts- und Urlaubsgeld), wenn diese Grenze voraussichtlich auch im Folgejahr
überschritten wird
- Die Versicherungspflichtgrenze 2012 liegt bei = 50.850 € p.a. bzw. 4.237,50 € monatlich
- Beamte und Beamtinnen
- Unternehmer/innen
- Freiberufler/innen
- Selbständige, Existenzgründer
Automatisch versicherungspflichtig in der gesetzlichen
Krankenversicherung werden Angestellte, wenn das Einkommen dauerhaft unterhalb
der o. g. Versicherungspflichtgrenze liegt.
Ausnahmen von der Versicherungspflicht: Versicherte mit einem private Krankenversicherung Abschluss
vor 2003. Sie dürfen weiterhin über die private Krankenversicherung versichert bleiben, solange das Einkommen oberhalb der
PKV Beitragsbemessungsgrenze liegt.