Rückkehr gesetzliche Krankenversicherung

 

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Versicherungen > Krankenversicherung > GKV-Rückkehr> Rückkehr gesetzliche Krankenversicherung - Teil 2

Rückkehr gesetzliche Krankenversicherung

gesetzliche krankenversicherung rückkehr Rückkehr gesetzliche Krankenversicherung: Eine Rückkehr ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

 

 



Rückkehr gesetzliche Krankenversicherung
- Teil 2

GKV-Rückkehr Krankenkasse
GKV-Rückkehr Alter
GKV-Rückkehr Einkommen
GKV-Rückkehr ausgeschlossen

Rückkehr gesetzliche Krankenversicherung

Wie in Teil 1 beschrieben ist die Rückkehr gesetzliche Krankenversicherung möglich, wenn man Schwerbehindert ist.

Allerdings wird man nicht in jeder Krankenkasse aufgenommen. Für die gesetzliche Krankenversicherung Rückkehr - gibt es je nach Kasse - Altersbeschränkungen.


Krankenkasse ohne Altersbegrenzung

Rückkehr gesetzliche Krankenkasse Altersbeschränkung

- >> Krankenkasse - IKK Südwest-Direkt

Krankenkasse mit Altersbegrenzung 30 Jahre

- >> Krankenkasse - BKK HMR

Krankenkasse mit Altersbegrenzung 45 Jahre

- >> Krankenkasse - Brandenburgische BKK
- >> Krankenkasse - BIG Direkt
- >> Krankenkasse - IKK Niedersachsen


Krankenkasse mit Altersbegrenzung 55 Jahre

- >> Krankenkasse - BKK Gesundheit
- >> Krankenkasse - Vereinigte IKK
- >> Krankenkasse - SBK Siemens BKK
- >> Krankenkasse - IKK Classic


PKV - GKV - Ursprüngliche Quelle: Finanztest 5/2009 - aufgrund von Fusionen haben sich die Namen der Krankenkassen geändert - Aktualisiert 07/2011

Wenige Ausnahmen verweigern die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung bereits ab einem Alter von 35 Jahren.

Einige der hier aufgeführten Krankenkassen verlangen als zusätzliche Voraussetzung:

- die Aufgabe der selbständigen Tätigkeit
- Bezug von ALG I
- oder eine versicherungspflichtige Beschäftigung


Niedriges Einkommen

Rückkehr gesetzliche Krankenversicherung Einkommen

Eine weitere Möglichkeit zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung bietet sich, wenn das Einkommen dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt - bei Versicherten die bereits vor dem 31.12.2002 eine private Krankenversicherung besaßen gilt nicht die Versicherungspflichtgrenze sondern die Beitragsbemessungsgrenze - oder bei Arbeitslosigkeit.

GKV Rückkehr ausgeschlossen:

Rückkehr gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen

Die aufgeführten Möglichkeiten zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung gelten nicht, wenn in der Vergangenheit ein Antrag auf Befreiung der Krankenversicherungspflicht gestellt wurde und Sie zusätzlich auch noch das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben.

zurück - Rückkehr gesetzliche Krankenversicherung - Teil 1

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Rückkehr gesetzliche Krankenversicherung - Teil 2

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