Allerdings wird
man nicht in jeder Krankenkasse aufgenommen. Für die gesetzliche Krankenversicherung Rückkehr - gibt es je nach Kasse - Altersbeschränkungen.
Eine weitere Möglichkeit zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung bietet sich, wenn das Einkommen dauerhaft unter die
Versicherungspflichtgrenze sinkt - bei Versicherten die bereits vor dem 31.12.2002 eine private
Krankenversicherung besaßen gilt nicht die Versicherungspflichtgrenze sondern die
Beitragsbemessungsgrenze - oder bei Arbeitslosigkeit.
Die aufgeführten Möglichkeiten zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung gelten nicht,
wenn in der Vergangenheit ein Antrag auf Befreiung der Krankenversicherungspflicht gestellt wurde und
Sie zusätzlich auch noch das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben.