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Private Pflegeversicherung

Private Pflegeversicherung Pflegezusatzversicherung im Überblick
Überblick aller Möglichkeiten zur privaten Vorsorge im Bereich der
Pflegeversicherung:
Private Pflegeversicherung Pflegetagegeldversicherung
Private Pflegeversicherung - Pflegetagegeldversicherung
Abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit - allerdings unabhängig
von den tatsächlichen Pflegekosten - erfolgt die Auszahlung eines
vereinbarten Pflegetagegeldes bei:
Pflegeversicherung - Pflegestufe I : meistens 25% des vollen Tagegeldes
Pflegeversicherung - Pflegestufe II: meistens 50% des vollen Tagegeldes
Pflegeversicherung - Pflegestufe III: 100% des vereinbarten Tagegeldes.
Pflegetagegeldversicherung - Wartezeit: Nach Vertragsabschluss der Pflegetageldversicherung tritt der volle Versicherungsschutz meistens erst nach 3
Jahren in Kraft (außer bei Pflegebedürftigkeit durch Unfall).
Bei vielen Versicherern ist die Zahlung eines Pflegetagegeldes
allerdings auch an zusätzliche Bedingungen geknüpft, wie z. B.
Zahlung nur bei vollstationärer Pflege, oder Zahlung nur bei
Pflegestufe 3.
Private Pflegeversicherung Pflegekostenversicherung (Pflegezusatzversicherung)
Private Pflegeversicherung - Pflegekostenversicherung
Je nach Pflegebedürftigkeit muss immer erst die
gesetzliche Pflegeversicherung zahlen. Die Pflegekostenversicherung bietet häufig entweder
die doppelte Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung oder übernimmt von den
Mehrkosten einen bestimmten Prozentsatz oder zahlt das Doppelte der
gesetzlichen Leistung, aber maximal die Kosten, die tatsächlich im
Pflegeheim entstehen.
Allerdings müssen die Kosten durch Rechnungen nachgewiesen
werden und familiäre Hilfe finanzieren die meisten Anbieter nicht.
Da diese gekoppelt ist, an den Leistungen der gesetzlichen
Pflegeversicherung, können auch hier die Zuschüsse sinken,
wenn die gesetzliche Pflegeversicherung angesichts ihrer steigenden
finanziellen Probleme künftig Ihre Leistungen verringert.
Private Pflegeversicherung
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