Rechtsschutzversicherung Ausschlüsse

 

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Rechtsschutzversicherung Ausschlüsse

Rechtsschutzversicherung Ausschlüsse Die Rechtsschutzversicherung Ausschlüsse regeln, die nicht versicherten Rechtsstreitigkeiten.

 

 

 


Rechtsschutzversicherung Ausschlüsse

Rechtsschutzversicherung Ausschlüsse - FAQ

Nicht alle Rechtsstreitigkeiten können über eine Rechtsschutzversicherung versichert werden. Diese allgemeinen Rechtsschutzversicherung Ausschlüsse sind recht gängig am Markt, sodass diese relativ identisch ausfallen werden.

Rechtsschutzversicherung Allgemeine Ausschlüsse:

- Krieg, Aufruhr oder Streik
- Nuklear- und genetische Schäden
- Bau- und Finanzierung einer Immobilie
- Die alleinige Abwehr von Schadenersatzansprüchen
- Streitigkeiten aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht
- Streitigkeiten aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit
- Bei Streit um Patente oder sonstiges geistiges Eigentum
- Streit aus Wett- und Spekulationsgeschäften
- Ehe- und Erbstreit (bei einigen Anbietern aber Erstberatung)
- Streit gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer
- Streitigkeiten bei Verfahren vor Verfassungsgerichten oder internationalen
   Gerichtshöfen
- Bei Halteverstößen oder Parkverstößen
- Bei Asylverfahren und bei Streit um die Sozialhilfe
- Bei Behördenstreitigkeiten um Umweltverschmutzung und bei Erdbeben
- Bei vorsätzlichen Straftaten (stellt sich dies später heraus, muss der Kunde
   alle Leistungen des Rechtsschutzversicherers zurückzahlen).

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