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Rechtsschutzversicherung Ausschlüsse
Die Rechtsschutzversicherung Ausschlüsse regeln, die nicht versicherten Rechtsstreitigkeiten.
Rechtsschutzversicherung Ausschlüsse
Rechtsschutzversicherung Ausschlüsse - FAQ
Nicht alle Rechtsstreitigkeiten können über eine Rechtsschutzversicherung versichert werden. Diese allgemeinen Rechtsschutzversicherung Ausschlüsse
sind recht gängig am Markt, sodass diese relativ identisch ausfallen werden.
Rechtsschutzversicherung Allgemeine Ausschlüsse:
- Krieg, Aufruhr oder Streik
- Nuklear- und genetische Schäden
- Bau- und Finanzierung einer Immobilie
- Die alleinige Abwehr von Schadenersatzansprüchen
- Streitigkeiten aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht
- Streitigkeiten aus selbständiger oder gewerblicher
Tätigkeit
- Bei Streit um Patente oder sonstiges geistiges Eigentum
- Streit aus Wett- und Spekulationsgeschäften
- Ehe- und Erbstreit (bei einigen Anbietern aber Erstberatung)
- Streit gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer
- Streitigkeiten bei Verfahren vor Verfassungsgerichten oder internationalen Gerichtshöfen
- Bei Halteverstößen oder Parkverstößen
- Bei Asylverfahren und bei Streit um die Sozialhilfe
- Bei Behördenstreitigkeiten um Umweltverschmutzung und bei
Erdbeben
- Bei vorsätzlichen Straftaten (stellt sich dies später
heraus, muss der Kunde alle Leistungen des
Rechtsschutzversicherers zurückzahlen).
Rechtsschutzversicherung Ausschlüsse
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