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Rechtsschutzversicherung Todesfall, Doppelversicherung
Rechtsschutzversicherung Kündigung - Teil 2 Todesfall, Doppelversicherung
Die Rechtsschutzversicherung Kündigung im Überblick, insbesondere die Kündigung im Todesfall und die Doppelversicherung.
Rechtsschutzversicherung Kündigung im Todesfall, Doppelversicherung
Rechtsschutz Kündigung - Todesfall Doppelversicherung
Rechtsschutzversicherung Kündigung im Todesfall des Versicherungsnehmers
Im Todesfall des Versicherungsnehmers
genießen die mitversicherten Angehörigen in der Rechtsschutzversicherung noch Versicherungsschutz bis zur nächsten
Beitragsfälligkeit (gilt für den Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz). Der Versicherungsvertrag endet anschließend zu diesem Zeitpunkt
automatisch, es sei denn, die Rechtsschutzversicherung wird auf Wunsch der Angehörigen
fortgesetzt, bzw. die Angehörigen übernehmen die weitere
Beitragszahlung. In diesem Fall werden die Angehörigen automatisch zum neuen
Vertragspartner der jeweiligen Rechtsschutzversicherung.
>> Rechtsschutzversicherung Kündigung - Todesfall
Rechtsschutzversicherung Kündigung Doppelversicherung
Wenn beide
Partner jeweils eine Rechtsschutzversicherung haben und zusammenziehen oder
heiraten, kann nur die jüngere Rechtsschutzversicherung aufgehoben werden. Vor
Aufhebung der Rechtsschutzversicherung, den Partner in den Vertrag mit den
„älteren Rechten" einschließen. Nichtverheiratete Paare müssen dafür Ihren
Partner namentlich benennen, evtl. auch mit Geburtsdatum. Eine Doppelversicherung in der Rechtsschutzversicherung besteht
allerdings nur, wenn beide die gleichen Leistungen in der Rechtsschutzversicherung
eingeschlossen hatten, wenn z. B. beide eine Privat-Berufs-Verkehrsrechtsschutzversicherung haben.
Hinzu kommt, dass darauf geachtet werden muss, dass die Rechtsschutzversicherung auch eine sog. Familienrechtsschutzversicherung ist
und kein Single-Rechtsschutz.
>> Rechtsschutzversicherung Kündigung - Doppelversicherung
>> Rechtsschutzversicherung - Einschluss des Partners
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