Rechtsschutzversicherung Wartezeit

 

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Versicherungen > Sachversicherung > Rechtsschutzversicherung Wartezeit

Rechtsschutzversicherung Wartezeit

Rechtsschutzversicherung Wartezeit Die Rechtsschutzversicherung Wartezeit regelt den Beginn des Versicherungsschutzes.

 

 

 


Rechtsschutzversicherung Wartezeit

Rechtsschutz 3 Monate Wartezeit
Rechtsschutz ohne Wartezeit

Rechtsschutzversicherung Wartezeit FAQ

Mit der Rechtsschutzversicherung Wartezeit ist der Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und dem Beginn
des Versicherungsschutzes gemeint.

Die Rechtsschutzversicherung Wartezeit ist in den allgemeinen Bedingungen der Rechtsschutzversicherung festgelegt und in der Regel bei allen Rechtsschutzversicherungen gleich.

Rechtsschutzversicherung Wartezeit

Durch die dreimonatige Rechtsschutzversicherung Wartezeit soll der Möglichkeit vorgebeugt werden, dass eine Rechtsschutzversicherung erst kurz vor einer sich schon konkret abzeichnenden rechtlichen Auseinandersetzung abgeschlossen wird.

Im Klartext: ein Haus, das bereits brennt, kann man schließlich auch nicht mehr versichern!

Rechtsschutzversicherung
Wartezeit 3 Monate:

- Arbeitsrechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuerrechtsschutz vor Gerichten
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen

Rechtsschutzversicherung
Ohne Wartezeit:

Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit

Einzelne Leistungsarten in den Rechtsschutz Paketen - sind ohne Wartezeit sofort verfügbar, jedoch nicht einzeln erhältlich:

- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standesrechtsschutz
- Strafrechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Interessenwahrnehmung bei Kauf- und Leasingverträgen über ein
   fabrikneues Fahrzeug
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht

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