Rechtsschutzversicherung - Mitversicherung Partner, Kinder

 

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Rechtsschutzversicherung
Einschluss Partner - Kinder

rechtsschutzversicherung Mitversicherung von Partner und Kinder in der Rechtsschutzversicherung.

 


Rechtsschutzversicherung mitversicherte Personen

Privat und Beruf Rechtsschutz für Nichtselbständige
Die Rechtsschutzversicherung für die Familie
umfasst den privaten Bereich. Der Rechtsschutz gilt sowohl für den Ehegatten als auch für unverheiratete Kinder bis zum 25. Lebensjahr, wenn sich diese noch in der Ausbildung (Erstausbildung) befinden. Ebenfalls ist der mitwohnende Lebensgefährte versichert, wenn dies der
Rechtsschutzversicherung mitgeteilt wird und die Rechtsschutzversicherung die Mitversicherung schriftlich bestätigt, oder dies in der Police aufführt.

Bedingung: Der Partner darf keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz von mehr als 10.000 Euro ausüben.

Verkehrsrechtsschutz Versicherung nach § 21

Der Verkehrsrechtsschutz schützt den Versicherten als Halter, Eigentümer, Fahrer, als Fahrer fremder Fahrzeuge und Insasse eines Fahrzeugs. Auch als Fußgänger ist die versicherte Person über den Verkehrsrechtsschutz geschützt.

Im Verkehrsrechtsschutz mitversichert sind berechtigte Fahrer und Insassen. Versichert sind alle Fahrzeuge, die bei Vertragsabschluß bestanden ebenso wie weitere, später hinzugekommene Fahrzeuge.

Der Geltungsbereich der Verkehrsrechtsschutz Versicherung unfasst in der Regel Europa und die Mittelmeerländer.

Familien-Verkehrsrechtsschutz Versicherung nach § 21a

Die Leistungen sind die gleichen wie im Verkehrsrechtsschutz § 21. Ergänzend besteht im Familien-Verkehrsrechtsschutz auch Versicherungsschutz für den Ehegatten oder Lebenspartner, die minderjährigen Kinder, unverheiratete volljährige Kinder bis zum Ende der Schul- oder sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung (Erstausbildung).

Der Partner darf hier ebenfalls keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz von mehr als 10.000 Euro ausüben.

Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung

Beim Fahrzeugrechtsschutz beschränkt sich der Versicherungsschutz nur auf das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug. Neu hinzukommende Fahrzeuge oder ein Wechsel des Fahrzeugs muss immer rechtzeitig, am besten zeitgleich, unter Angabe des neuen Kennzeichens der Rechtsschutzversicherung gemeldet werden.

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