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Reisegepäckversicherung Diebstahl aus Kfz und Wasserfahrzeug - Teil 2

Reisegepäckversicherung Diebstahl aus Kfz, Wasserfahrzeug Ausschlüsse
Keine Ausschlüsse der Reisegepäckversicherung, aber begrenzt
ersatzpflichtig:
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Schäden an
Pelzen, Schmucksachen und Gegenständen aus Edelmetall,
sowie an Foto, Filmapparaten und tragbaren Videosystemen
jeweils mit Zubehör, wenn diese sich nicht in
unbeaufsichtigten Fahrzeugen oder Anhängern befinden |
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Schäden
durch verlieren |
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Schäden an
Geschenken und Reiseandenken, die auf der Reise erworben
wurden. |
Voraussetzungen für Versicherungsschutz von Reisegepäck im
Kfz und Wasserfahrzeug z. B. bei Diebstahl
Schutz gegen
Diebstahl oder Einbruchdiebstahl besteht nur, wenn:
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sich das
Reisegepäck in einem fest umschlossenen und durch
Verschluss gesicherten Innen- oder Kofferraum befindet –
bei unbeaufsichtigten abgestellten Fahrzeugen oder
Anhängern |
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sich der
Schaden tagsüber zwischen 6.00 und 22.00 Uhr ereignet
hat |
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sich das
Fahrzeug oder der Anhänger in einer abgeschlossenen
Garage- Parkhäuser oder Tiefgaragen befunden hat |
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der
Schaden während einer Fahrtunterbrechung von nicht
länger als 2 Stunden eingetreten ist. |
Sind die o. g. Voraussetzungen nicht erfüllt, ist eine
Entschädigung in der Reisegepäckversicherung der Höhe nach begrenzt.

Ersetzt wird in
der Regel der Zeitwert, bei beschädigten Sachen werden die
Reparaturkosten max. bis zur Höhe des Zeitwertes ersetzt.
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Reisegepäckversicherung Diebstahl
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