Reisegepäckversicherung Diebstahl

 

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Reiseversicherung > Reisegepäckversicherung Ausschlüsse

Reisegepäckversicherung Diebstahl
aus Kfz und Wasserfahrzeug - Teil 2

Reisegepäckversicherung Diebststahl

 

 



Reisegepäckversicherung Diebstahl aus Kfz, Wasserfahrzeug
Ausschlüsse

Keine Ausschlüsse der Reisegepäckversicherung,
aber begrenzt ersatzpflichtig:

-

Schäden an Pelzen, Schmucksachen und Gegenständen aus Edelmetall, sowie an Foto, Filmapparaten und tragbaren Videosystemen jeweils mit Zubehör, wenn diese sich nicht in unbeaufsichtigten Fahrzeugen oder Anhängern befinden

-

Schäden durch verlieren

-

Schäden an Geschenken und Reiseandenken, die auf der Reise erworben wurden.
Voraussetzungen für Versicherungsschutz von Reisegepäck im Kfz und Wasserfahrzeug z. B. bei Diebstahl
Schutz gegen Diebstahl oder Einbruchdiebstahl besteht nur, wenn:

-

sich das Reisegepäck in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten Innen- oder Kofferraum befindet – bei unbeaufsichtigten abgestellten Fahrzeugen oder Anhängern

-

sich der Schaden tagsüber zwischen 6.00 und 22.00 Uhr ereignet hat

-

sich das Fahrzeug oder der Anhänger in einer abgeschlossenen Garage- Parkhäuser oder Tiefgaragen befunden hat

-

der Schaden während einer Fahrtunterbrechung von nicht länger als 2 Stunden eingetreten ist.

Sind die o. g. Voraussetzungen nicht erfüllt, ist eine Entschädigung in der Reisegepäckversicherung der Höhe nach begrenzt.

Ersetzt wird in der Regel der Zeitwert, bei beschädigten Sachen werden die Reparaturkosten max. bis zur Höhe des Zeitwertes ersetzt.

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