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Auslandsreisekrankenversicherung Schadensfall
Auslandsreisekrankenversicherung Schaden

Auslandsreisekrankenversicherung Schaden: Erste Maßnahmen und Nachweise im Schadensfall.
Reisekrankenversicherung Schaden, Schadensfall
Schaden - Erste Maßnahmen Schaden - Nachweise, Belege
Auslandsreisekrankenversicherung Schaden erste Maßnahmen
- Die versicherte Person ist
verpflichtet, alles zu vermeiden,
was zu einer unnötigen
Kostenerhöhung führen könnte
- Sämtliche Belege bis zum Ablauf
des dritten Monates nach
Reiseende einzureichen
- Dem Versicherer auf Verlangen
jede Auskunft zu erteilen
- Auf Verlangen, sich durch einen
von der Versicherung
bestellten
Arzt untersuchen zu lassen
- Die Einholung von allen erforderlichen Auskünften zu
ermöglichen
- Beginn und Ende einer Reise auf Verlangen des Versicherers
nachzuweisen
Die Auslandsreisekrankenversicherung muss vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Die
Schadensmeldung sollte spätestens innerhalb von 10 Tagen nach
Behandlungsbeginn beim Auslandsreisekrankenversicherer erfolgen.
Auslandsreisekrankenversicherung Nachweise im Schadensfall
Auslandsreisekrankenversicherung Schaden Nachweise
Alle Belege für die Auslandsreisekrankenversicherung müssen enthalten:
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den Namen
der behandelten Person, geb. Datum und den Namen des
Behandlers |
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Krankheitsbezeichnung |
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Behandlungsdauer |
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aus
Arztrechnungen müssen zusätzlich die ärztlichen
Einzelleistungen hervorgehen. |
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bei
Rezepten das verordnete Arzneimittel, der Preis und der
Quittungsvermerk. |
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bei
Zahnbehandlungen die Bezeichnung der behandelten Zähne
und der daran vorgenommenen Behandlung |
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bei
medizinisch notwendigen Rücktransport ist der Nachweis
über die medizinische Notwendigkeit einzureichen und die
genaue Krankheitsbezeichnung |
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bei
Überführungs- bzw. Bestattungskosten, eine amtliche oder
ärztliche Bescheinigung über die Todesursache |
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