Auslandsreisekrankenversicherung Leistungen

 

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Auslandsreisekrankenversicherung Leistungen

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Reiseversicherung > Auslandsreisekrankenversicherung Leistungen

Auslandsreisekrankenversicherung Leistungen

Auslandsreisekrankenversicherung Leistungen

Kurzinfo zu den Auslandsreisekrankenversicherung Leistungen und der Leistungsdauer.

 


Reisekrankenversicherung Leistungen

Allgemeine Leistungen
Leistungen - Endalter
Leistungsdauer

Auslandsreisekrankenversicherung Leistungen - FAQ

Die Auslandsreisekrankenversicherung Leistungen beinhalten die Übernahme der Kosten für:

- eine ärztliche Behandlung bei
   akuten Erkrankungen und Unfällen

- stationäre Heilbehandlung

- schmerzstillende Zahnbehandlungen

- Arznei, Verbands- und Heilmittel

- medizinisch notwendige
   Rücktransporte nach Deutschland

- die Überführung bei Tod einer versicherten Person

- die im Ausland anfallenden Bestattungskosten.


Die Auslandsreisekrankenversicherung kann nur für Urlaubsreisen abgeschlossen werden.

Auslandsreisekrankenversicherung Leistungen
Endalter

Auslandsreisekrankenversicherung Leistungen - Endalter

Das Höchstalter für den Vertragsabschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung ist unterschiedlich geregelt und je nach Versicherer z. B. bis zum 79. Lebensjahr möglich.

Auslandsreisekrankenversicherung Leistungen
Leistungsdauer

Auslandsreisekrankenversicherung Leistungen - Leistungsdauer

Versicherungsschutz besteht in der Auslandsreisekrankenversicherung ab Beginn bis zum Ende der Reise, in der Regel 42 Tage, es sei denn man schließt eine Ganzjahresversicherung ab, über eine Reisedauer von 365 Tagen.

 

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