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Auslandsreisekrankenversicherung Leistungen
Auslandsreisekrankenversicherung Leistungen

Kurzinfo zu den Auslandsreisekrankenversicherung Leistungen und der Leistungsdauer.
Reisekrankenversicherung Leistungen
Allgemeine Leistungen Leistungen - Endalter Leistungsdauer
Auslandsreisekrankenversicherung Leistungen - FAQ
Die Auslandsreisekrankenversicherung Leistungen beinhalten die Übernahme der Kosten für:
- eine
ärztliche Behandlung bei
akuten Erkrankungen und
Unfällen
- stationäre
Heilbehandlung
- schmerzstillende Zahnbehandlungen
- Arznei,
Verbands- und Heilmittel
- medizinisch notwendige
Rücktransporte nach Deutschland
- die
Überführung bei Tod einer versicherten Person
- die im
Ausland anfallenden Bestattungskosten.
Die
Auslandsreisekrankenversicherung kann nur für Urlaubsreisen
abgeschlossen werden.
Auslandsreisekrankenversicherung Leistungen Endalter
Auslandsreisekrankenversicherung Leistungen - Endalter
Das Höchstalter für den Vertragsabschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung ist unterschiedlich geregelt und
je nach Versicherer z. B. bis zum 79. Lebensjahr möglich.
Auslandsreisekrankenversicherung Leistungen Leistungsdauer
Auslandsreisekrankenversicherung Leistungen - Leistungsdauer
Versicherungsschutz besteht in der Auslandsreisekrankenversicherung ab Beginn bis zum Ende der Reise, in
der Regel 42 Tage, es sei denn man schließt eine
Ganzjahresversicherung ab, über eine Reisedauer von 365 Tagen.
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