Auslandsreisekrankenversicherung Ausschlüsse

 

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Reiseversicherung > Auslandsreisekrankenversicherung Ausschlüsse

Auslandsreisekrankenversicherung Ausschlüsse

Auslandsreisekrankenversicherung Ausschlüsse

Die allgemeinen Auslandsreisekrankenversicherung Ausschlüsse.

 


Reisekrankenversicherung Ausschlüsse

Auslandsreisekrankenversicherung Ausschlüsse - FAQ

Die Auslandsreisekrankenversicherung Ausschlüsse beinhalten Kosten, die entstehen durch:

-  Vorerkrankungen

-  Behandlungen, die bereits vor
   Reiseantritt absehbar waren

-  Krankheiten und Folgen sowie
   für Unfallfolgen, zu deren
   Behandlung die Auslandsreise
   angetreten wird

-  Behandlungen anlässlich einer
   Beschäftigung im Ausland

-  Behandlungen geistiger und
   seelischer Störungen und Erkrankungen sowie für psychosomatische
   Behandlung und Psychotherapie

-  Entbindungen, Schwangerschaftsunterbrechungen, Untersuchungen und
   Behandlungen wegen Schwangerschaft

-  Anschaffung von Hilfsmitteln z. B. Brillen

-  Gesundheitsschäden und Todesfälle, die durch Kriegsereignisse und
   innere Unruhen verursacht worden sind.
   Allerdings besteht Schutz, wenn die Reise überraschend von einem
   Kriegsereignis betroffen wird bis zu 7 Tage nach Beginn des Krieges

-  für auf Vorsatz - einschließlich Selbstmord und Selbstmordversuch - und
   Sucht, wie Alkohol, Drogen etc. beruhende Krankheiten oder Unfälle
   einschließlich deren Folgen sowie für Entzugs- und
   Entwöhnungsbehandlungen

-  für eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung

-  Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie für Rehabilitationsmaßnahmen

-  Für weder im jeweiligen Aufenthaltsland noch im Inland wissenschaftlich
   allgemein anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und
   Arzneimittel

-  Zahnbehandlungen, die über schmerzstillende Behandlungen,
   Reparaturen von Zahnprothesen und Provisorien hinaus gehen, wie
   Neuanfertigung von Zahnersatz einschließlich Kronen, Zahnkosmetik sowie
   Kieferorthopädie

 

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