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Auslandsreisekrankenversicherung Ausschlüsse
Auslandsreisekrankenversicherung Ausschlüsse

Die allgemeinen Auslandsreisekrankenversicherung Ausschlüsse.
Reisekrankenversicherung Ausschlüsse
Auslandsreisekrankenversicherung Ausschlüsse - FAQ
Die Auslandsreisekrankenversicherung Ausschlüsse beinhalten Kosten, die entstehen
durch:
- Vorerkrankungen
- Behandlungen, die bereits vor
Reiseantritt absehbar waren
- Krankheiten und Folgen sowie
für Unfallfolgen, zu deren
Behandlung die Auslandsreise
angetreten wird
- Behandlungen anlässlich einer
Beschäftigung im Ausland
- Behandlungen geistiger und
seelischer Störungen und
Erkrankungen sowie für psychosomatische
Behandlung und Psychotherapie
- Entbindungen, Schwangerschaftsunterbrechungen,
Untersuchungen und
Behandlungen wegen Schwangerschaft
- Anschaffung von Hilfsmitteln z. B. Brillen
- Gesundheitsschäden und Todesfälle, die durch
Kriegsereignisse und
innere Unruhen verursacht worden
sind.
Allerdings besteht Schutz, wenn die Reise
überraschend von einem
Kriegsereignis betroffen wird bis
zu 7 Tage nach Beginn des Krieges
- für auf
Vorsatz - einschließlich Selbstmord und Selbstmordversuch -
und
Sucht, wie Alkohol, Drogen etc. beruhende
Krankheiten oder Unfälle
einschließlich deren Folgen
sowie für Entzugs- und
Entwöhnungsbehandlungen
- für eine
durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte
Unterbringung
- Kur-
und Sanatoriumsbehandlungen sowie für
Rehabilitationsmaßnahmen
- Für weder
im jeweiligen Aufenthaltsland noch im Inland
wissenschaftlich
allgemein anerkannte Untersuchungs-
oder Behandlungsmethoden und
Arzneimittel
- Zahnbehandlungen, die über schmerzstillende
Behandlungen,
Reparaturen von Zahnprothesen und
Provisorien hinaus gehen, wie
Neuanfertigung von
Zahnersatz einschließlich Kronen, Zahnkosmetik sowie
Kieferorthopädie
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