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Reiserücktrittsversicherung Reiseabbruch
Reiserücktrittsversicherung Reiseabbruch
Die Reiserücktrittsversicherung springt ein, bei
Reiserücktritt - Reiseabbruch.
Reiserücktrittsversicherung Reiseabbruch
Verhaltensregeln für die Reiserücktrittsversicherung bei vorzeitigem Reiserücktritt Reiseabbruch:
- unverzügliche Mitteilung der Stornierung,
um die Stornierungskosten so gering wie
möglich zu halten
- dem Versicherer jegliche gewünschte Auskunft erteilen und
die Ärzte von
der Schweigepflicht entbinden
- ggfls. ärztliche Atteste einzureichen
Reiserücktrittsversicherung Reiseabbruch Achtung! Wichtige Hinweise zur Inanspruchnahme beim Reiserücktritt
Reiserücktritt Reiseabbruch - wichtige Hinweise
Nehmen Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung in
Anspruch, müssen Sie sich Ihre Krankheit oder den Tod eines
nahen Angehörigen durch ein ärztliches Attest bestätigen lassen.
Teilen Sie dem Veranstalter den Reiserücktritt so schnell wie
möglich mit, da sich bei verzögerter Meldung die zeitlich
gestaffelten Stornogebühren erhöhen. Diese Mehrkosten müssten
Sie selbst tragen.
Die Inhalte zum Reiserücktritt - Reiseabbruch werden hier in verkürzter Weise dargestellt! Für die
Vollständigkeit zur Reiserücktrittsversicherung wird keine Gewährleistung übernommen. Für eine
ausführliche Darstellung zum Reiserücktritt - Reiseabbruch informieren Sie sich bitte auf unserer
Homepage unter dem Punkt Onlineabschluss -Reiseversicherungen-
unter dem jeweiligen Angebot, dort sind die Bedingungen für die
einzelnen Reiseversicherungen hinterlegt. |
Reiserücktritt Reiseabbruch
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