Reiserücktrittsversicherung Ausschlüsse

 

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Reiseversicherung > Reiserücktrittsversicherung Ausschlüsse

Reiserücktrittsversicherung Ausschlüsse

Reiserücktrittsversicherung Ausschlüsse Die Reiserücktrittsversicherung Ausschlüsse stehen in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.

 



Reiserücktrittsversicherung Ausschlüsse

Die Reiserücktrittsversicherung Ausschlüsse
beinhalten:

- Kriegsereignisse, Kernenergie, politische
   Gewalthandlungen, etc.

- wenn für den Versicherten der
   Versicherungsfall bei Abschluss der Versicherung voraussehbar war oder er
   ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat

- die Vollendung z. B. des 79. Lebensjahres.

 

 

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