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Reiserücktrittsversicherung Ausschlüsse
Reiserücktrittsversicherung Ausschlüsse
Die Reiserücktrittsversicherung Ausschlüsse stehen in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Reiserücktrittsversicherung Ausschlüsse
- Kriegsereignisse, Kernenergie, politische
Gewalthandlungen, etc.
- wenn für den Versicherten der
Versicherungsfall bei Abschluss der
Versicherung voraussehbar war oder er
ihn vorsätzlich oder
grob fahrlässig herbeigeführt hat
- die Vollendung z. B. des 79. Lebensjahres.
Reiserücktrittsversicherung Ausschlüsse
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