|
Rente & Vorsorge
>
Rente >
Private Rentenversicherung Bezugsrecht
Private Rentenversicherung Bezugsrecht

Regelung zum private Rentenversicherung Bezugsrecht.
Private Rentenversicherung Bezugsrecht
Das private Rentenversicherung Bezugsrecht wird bei
Antragstellung der privaten Rentenversicherung eingetragen.
Die darin genannte bezugsberechtigte Person erhält
im Todesfall der versicherten Person die vereinbarte Leistung. Dieses
Bezugsrecht kann zu Lebzeiten jederzeit vom Versicherungsnehmer
geändert werden.

Sollte keine bezugsberechtigte Person eingetragen werden, gilt
die gesetzliche Erbfolge.
 |