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Private Rentenversicherung Leistungen
Private Rentenversicherung Leistungen

Fällige private Rentenversicherung Leistungen im Erlebensfall oder im Todesfall.
Private Rentenversicherung Leistungen
Leistungen - Erlebensfall Leistungen - Todesfall
Private Rentenversicherung - Erlebensfall
Private Rentenversicherung Leistungen - Erlebensfall
Die private Rentenversicherung Leistungen werden im Erlebensfall entweder in Form der vereinbarten Rentenzahlung fällig oder als
einmalige Kapitalabfindung.
Die Auszahlung der Leistungen aus der privaten Rentenversicherung erfolgt an die versicherte
Person.
private Rentenversicherung Leistungen werden erst nach Vorlage des
Versicherungsscheines erbracht und einem amtlichen Zeugnis darüber, dass die
versicherte Person noch lebt – Die Kosten werden vom jeweiligen
Unternehmen getragen –
Private Rentenversicherung Leistungen Todesfall:
Private Rentenversicherung Leistungen - Todesfall
Im Todesfall werden private Rentenversicherung Leistungen fällig, wenn eine Todesfallleistung oder
eine Rentengarantiezeit vereinbart wurde. Der Tod der versicherten
Person ist dem Unternehmen unverzüglich anzuzeigen. Über den Tod des
Versicherten wird ein ärztliches oder amtliches Zeugnis verlangt mit
der Auskunft darüber, welche Krankheit zum Tode geführt hat und auch
Auskunft darüber über Beginn und Verlauf einer eventuellen
Krankheit.
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