Private Rentenversicherung Leistungen

 

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Rente & Vorsorge > Rentenversicherung > Private Rentenversicherung Leistungen

Private Rentenversicherung Leistungen

Private Rentenversicherung

Fällige private Rentenversicherung Leistungen im Erlebensfall oder im Todesfall.


 

Private Rentenversicherung Leistungen

Leistungen - Erlebensfall
Leistungen - Todesfall

Private Rentenversicherung - Erlebensfall

Private Rentenversicherung Leistungen - Erlebensfall

Die private Rentenversicherung Leistungen werden im Erlebensfall entweder in Form der vereinbarten Rentenzahlung fällig oder als einmalige Kapitalabfindung.

Die Auszahlung der Leistungen aus der privaten Rentenversicherung erfolgt an die versicherte Person.

private Rentenversicherung Leistungen werden erst nach Vorlage des Versicherungsscheines erbracht und einem amtlichen Zeugnis darüber, dass die versicherte Person noch lebt – Die Kosten werden vom jeweiligen Unternehmen getragen –

Private Rentenversicherung Leistungen
Todesfall:

Private Rentenversicherung Leistungen - Todesfall

Im Todesfall werden private Rentenversicherung Leistungen fällig, wenn eine Todesfallleistung oder eine Rentengarantiezeit vereinbart wurde. Der Tod der versicherten Person ist dem Unternehmen unverzüglich anzuzeigen. Über den Tod des Versicherten wird ein ärztliches oder amtliches Zeugnis verlangt mit der Auskunft darüber, welche Krankheit zum Tode geführt hat und auch Auskunft darüber über Beginn und Verlauf einer eventuellen Krankheit.

 

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