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Rente & Vorsorge > Rentenversicherung > Private Rentenversicherung Varianten

Private Rentenversicherung Varianten

Private Rentenversicherung

Merkmale: Aufgeschobene Rentenversicherung und Fondsgebundene Rentenversicherung.


 

Private Rentenversicherung Varianten

Aufgeschobene Rentenversicherung

Sofortbeginnende Rentenversicherung

Fondsgebundene Rentenversicherung

Aufgeschobene Rentenversicherung

Aufgeschobene Rentenversicherung - FAQ

Bei der aufgeschobenen Rentenversicherung werden während der „Aufschubphase „ regelmäßig Beiträge angespart, je nach Zahlweise
monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bis zum vereinbarten Rentenalter. Im Rentenalter - in der Rentenbezugsphase - muss man sich bei der aufgeschobenen Rentenversicherung entscheiden (Kapitalwahlrecht), ob man die Zahlung einer lebenslangen Rente wünscht oder sich einmalig den angesparten Kapitalbetrag auszahlen lassen möchte. Dieses Wahlrecht muss spätestens fünf Jahre vor Ende der Ansparzeit ausgeübt werden. Entscheidet man sich bei der aufgeschobenen Rentenversicherung für die einmalige Auszahlung des Kapitals, so sollte der Vertrag mindestens eine Laufzeit von zwölf Jahren betragen haben und davon mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt, damit die ausgezahlten Leistungen steuerlich begünstigt sind.

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Sofortbeginnende Rentenversicherung gegen Einmalzahlung

Sofortbeginnende Rentenversicherung - FAQ

Der Versicherungsnehmer zahlt ein bestimmtes Kapital - als Einmalzahlung - in eine sofortbeginnende private Rentenversicherung. Aus dem einmalig angelegten Kapital resultiert dann die Höhe der Rentenzahlung, die daraufhin regelmäßig ausgezahlt wird.

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Fondsgebundene Rentenversicherung

Fondsgebundene Rentenversicherung - FAQ

Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung wird der Sparanteil des Versicherungsbeitrags in einem oder mehreren Investmentfonds angelegt, in der Regel Aktienfonds - an deren Wertentwicklung der Kunde unmittelbar teilnimmt.

Wählt man die fondsgebundene Rentenversicherung, gibt es zu berücksichtigen, dass hier automatisch Risiken mit verbunden sind.

Erwirtschaften die Investmentfonds Gewinne, erhöht sich auch die Versicherungsleistung der fondsgebundenen Rentenversicherung; sie können aber auch Verluste einfahren, die widerum den Leistungsanspruch des Versicherten mindern können.

Aus diesem Grund kann bei der fondsgebundenen Rentenversicherung - bei Vertragsabschluss - auch keine Rente in bestimmter Höhe garantiert werden.

Meistens bieten die Versicherer in der fondsgebundenen Variante verschiedene Fonds an, sodass eine breitere Streuung und damit auch die Höhe des Risikos abgeschwächt werden kann. Ein umschichten in z. B. risikoärmere Fonds ist bei der fondsgebundenen Rentenversicherung auch während der Vertragslaufzeit möglich und bei vielen Anbietern ein mal im Jahr  kostenfrei.

 

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