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Private Rentenversicherung Varianten
Private Rentenversicherung Varianten

Merkmale: Aufgeschobene Rentenversicherung und Fondsgebundene Rentenversicherung.
Private Rentenversicherung Varianten
Aufgeschobene Rentenversicherung
Sofortbeginnende Rentenversicherung
Fondsgebundene Rentenversicherung
Aufgeschobene Rentenversicherung
Aufgeschobene Rentenversicherung - FAQ
Bei der aufgeschobenen Rentenversicherung werden während der „Aufschubphase „ regelmäßig Beiträge angespart, je nach
Zahlweise monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich
bis zum vereinbarten Rentenalter. Im Rentenalter - in der
Rentenbezugsphase - muss man sich bei der aufgeschobenen Rentenversicherung entscheiden (Kapitalwahlrecht), ob man die Zahlung einer lebenslangen Rente wünscht oder sich
einmalig den angesparten Kapitalbetrag auszahlen lassen möchte.
Dieses Wahlrecht muss spätestens fünf Jahre vor Ende der Ansparzeit
ausgeübt werden. Entscheidet man sich bei der aufgeschobenen Rentenversicherung für die einmalige Auszahlung
des Kapitals, so sollte der Vertrag mindestens eine Laufzeit von
zwölf Jahren betragen haben und davon mindestens fünf Jahre Beiträge
gezahlt, damit die ausgezahlten Leistungen steuerlich begünstigt
sind.
Private Rentenversicherung Varianten Sofortbeginnende Rentenversicherung gegen Einmalzahlung
Sofortbeginnende Rentenversicherung - FAQ
Der Versicherungsnehmer zahlt ein bestimmtes Kapital - als Einmalzahlung - in eine sofortbeginnende private Rentenversicherung.
Aus dem einmalig angelegten Kapital resultiert dann die Höhe der Rentenzahlung, die daraufhin
regelmäßig ausgezahlt wird.
Private Rentenversicherung Varianten Fondsgebundene Rentenversicherung
Fondsgebundene Rentenversicherung - FAQ
Bei der fondsgebundenen
Rentenversicherung wird der Sparanteil des Versicherungsbeitrags in einem oder
mehreren Investmentfonds angelegt, in der Regel Aktienfonds - an
deren Wertentwicklung der Kunde unmittelbar teilnimmt.
Wählt man die fondsgebundene Rentenversicherung, gibt es zu berücksichtigen, dass hier automatisch
Risiken mit verbunden sind.
Erwirtschaften die Investmentfonds Gewinne, erhöht sich auch die
Versicherungsleistung der fondsgebundenen Rentenversicherung; sie können aber auch Verluste einfahren, die
widerum den Leistungsanspruch des Versicherten mindern können.
Aus diesem Grund kann bei der fondsgebundenen Rentenversicherung - bei
Vertragsabschluss - auch keine Rente in bestimmter Höhe garantiert werden.
Meistens bieten die Versicherer in der fondsgebundenen Variante verschiedene Fonds an, sodass
eine breitere Streuung und damit auch die Höhe des Risikos
abgeschwächt werden kann. Ein umschichten in z. B. risikoärmere
Fonds ist bei der fondsgebundenen Rentenversicherung auch während der Vertragslaufzeit möglich und bei vielen
Anbietern ein mal im Jahr kostenfrei.
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