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Riester Rente Ausland
Riester Rente Ausland

Grundsätzliche Regelungen und Bestimmungen zur Riester Rente Ausland
Riester Rente Ausland Förderung, Wohnsitz
Riester Rente Ausland - Förderungen Riester Rente Ausland - Wohnsitz Riester Rente Ausland - Grenzgänger Riester Rente Ausland - Auszahlung
Riester Rente Förderung im Ausland
Riester Rente Ausland - Förderungen
Anspruch auf staatliche Förderung haben alle in der gesetzlichen
Rentenversicherung Pflichtversicherten und alle Besoldungsempfänger,
die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind.
Die Kriterien zur Riester Rente Ausland gilt auch
für in Deutschland lebende Ausländer.
Wer vom Arbeitgeber für
bestimmte Zeit ins Ausland entsendet wird, dabei aber in Deutschland
weiter rentenversicherungspflichtig ist, bleibt bei der Riester Rente auch im Ausland förderberechtigt.
Allerdings erhält er während der Zeit im Ausland keine Förderung auf die Riester Rente.
Die Zulagen und Steuervorteile werden vielmehr nach der Rückkehr
rückwirkend auf die Riester Rente nachgezahlt.
Riester Rente Ausland - Wohnsitz im Ausland - Ansparphase
Riester Rente Ausland - Wohnsitz
Bei einer Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland endet in der
Regel die unbeschränkte Steuerpflicht und damit auch die
Förderberechtigung für die Riester Rente. Die bis dahin erhaltene Förderung bleibt
erhalten, wenn ein Stundungsantrag gestellt und der Wohnsitz später
wieder nach Deutschland verlegt wird. Wird kein Stundungsantrag
gestellt, wird die bis zum Wegzug erhaltene Förderung zur Riester Rente sofort
zurückgefordert.
Riester Rente Ausland - Grenzgänger
Riester Rente Ausland - Grenzgänger
Grenzgänger, die in einem Nachbarstaat arbeiten, sind in der
Regel auch bei der Riester Rente förderberechtigt. Sie sind in Deutschland unbeschränkt
steuerpflichtig und in dem Staat, in dem sie arbeiten,
rentenversicherungspflichtig. Die Pflichtmitgliedschaft in der
ausländischen Rentenversicherung genügt, weil die
Rentenversicherungssysteme aller an Deutschland angrenzenden Staaten
dem deutschen Modell vergleichbar sind. Grenzgänger, die im Ausland
wohnen und in Deutschland arbeiten, sind dagegen in der Regel bei der Riester Rente nicht
förderberechtigt.
Riester Rente Ausland - Wohnsitz im Ausland - Auszahlungsphase
Riester Rente Ausland - Auszahlung
Wird der Wohnsitz in der Auszahlungsphase der Riester Rente ins Ausland verlegt,
endet in der Regel die unbeschränkte Steuerpflicht. Damit ist eine
Besteuerung der Alterseinkünfte in Deutschland nicht mehr möglich,
so dass die erhaltene Förderung der Riester Rente zurückgefordert wird. Die
Rückzahlung wird auf Antrag gestundet. Die Tilgung des
Rückforderungsbetrags erfolgt schrittweise, bis die staatliche
Förderung zurückgezahlt ist. Wird der Wohnsitz im Inland wieder
aufgenommen, kann der Restbetrag der Förderung auf Antrag erlassen
werden.
Riester Rente Ausland
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