Riester Rente Ausland

 

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Rente & Vorsorge > Rentenversicherung > Riester Rente Ausland

Riester Rente Ausland

Riester Rente Ausland

Grundsätzliche Regelungen und Bestimmungen zur Riester Rente Ausland


 

Riester Rente Ausland
Förderung, Wohnsitz

Riester Rente Ausland - Förderungen
Riester Rente Ausland - Wohnsitz
Riester Rente Ausland - Grenzgänger
Riester Rente Ausland - Auszahlung

Riester Rente
Förderung im Ausland

Riester Rente Ausland - Förderungen

Anspruch auf staatliche Förderung haben alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten und alle Besoldungsempfänger, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind.

Die Kriterien zur Riester Rente Ausland gilt auch für in Deutschland lebende Ausländer.

Wer vom Arbeitgeber für bestimmte Zeit ins Ausland entsendet wird, dabei aber
in Deutschland weiter rentenversicherungspflichtig ist, bleibt
bei der Riester Rente auch im Ausland förderberechtigt. Allerdings erhält er während der Zeit im Ausland keine
Förderung auf die Riester Rente. Die Zulagen und Steuervorteile werden vielmehr nach der Rückkehr rückwirkend auf die Riester Rente nachgezahlt.

Riester Rente Ausland - Wohnsitz im Ausland -
Ansparphase

Riester Rente Ausland - Wohnsitz

Bei einer Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland endet in der Regel die unbeschränkte Steuerpflicht und damit auch die Förderberechtigung für die Riester Rente. Die bis dahin erhaltene Förderung bleibt erhalten, wenn ein Stundungsantrag gestellt und der Wohnsitz später wieder nach Deutschland verlegt wird. Wird kein Stundungsantrag gestellt, wird die bis zum Wegzug erhaltene Förderung zur Riester Rente sofort zurückgefordert.

Riester Rente Ausland - Grenzgänger

Riester Rente Ausland - Grenzgänger

Grenzgänger, die in einem Nachbarstaat arbeiten, sind in der Regel auch bei der Riester Rente förderberechtigt. Sie sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und in dem Staat, in dem sie arbeiten, rentenversicherungspflichtig. Die Pflichtmitgliedschaft in der ausländischen Rentenversicherung genügt, weil die Rentenversicherungssysteme aller an Deutschland angrenzenden Staaten dem deutschen Modell vergleichbar sind. Grenzgänger, die im Ausland wohnen und in Deutschland arbeiten, sind dagegen in der Regel bei der Riester Rente nicht förderberechtigt.

Riester Rente Ausland - Wohnsitz im Ausland -
Auszahlungsphase

Riester Rente Ausland - Auszahlung

Wird der Wohnsitz in der Auszahlungsphase der Riester Rente ins Ausland verlegt, endet in der Regel die unbeschränkte Steuerpflicht. Damit ist eine Besteuerung der Alterseinkünfte in Deutschland nicht mehr möglich, so dass die erhaltene Förderung der Riester Rente zurückgefordert wird. Die Rückzahlung wird auf Antrag gestundet. Die Tilgung des Rückforderungsbetrags erfolgt schrittweise, bis die staatliche Förderung zurückgezahlt ist. Wird der Wohnsitz im Inland wieder aufgenommen, kann der Restbetrag der Förderung auf Antrag erlassen werden.

 

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