Riester Rente Besonderheiten

 

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Rente & Vorsorge > Rentenversicherung > Riester Rente Besonderheiten

Riester Rente Besonderheiten

Riester Rente

Bei Bezug von Hartz IV - Arbeitslosengeld II - gelten Sonderregelungen für die Riester Rente.


 

Riester Rente
Hartz IV,
Arbeitslosengeld II,
Sozialhilfe, Insolvenz

- Anspruch auf die Förderung haben insbesondere Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamte sowie deren Ehepartner

- Die Verträge müssen zertifiziert sein (gilt nicht für Riester Verträge der betrieblichen Altersversorgung)

- Die Zusatzrente der Riester Rente darf nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres order vor Beginn der Altersrente geleistet werden

- Erwerbsunfähigkeitsschutz u. Hinterbliebenenabsicherung können in der Riester Rente zusätzlich vereinbart werden

- Der Kunde erhält eine Garantie auf den
Kapitalerhalt seiner eingezahlten Beiträge

- Die Zusatzrente aus der Riester Rente muss lebenslange Leistungen garantieren- entweder als Leibrente oder als Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr mit anschließender lebenslanger Leibrente Eine Teilkapitalauszahlung der Riester Rente, bis zu einer Höhe von insgesamt 30% des zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals, ist jedoch zulässig

- Altersvorsorgeverträge und das darin angesparte Kapital sind nicht pfändbar und gehören nicht zur Insolvenzmasse und werden auch nicht bei Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe angerechnet.

 

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