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Riester Rente Besonderheiten
Riester Rente Besonderheiten
Bei Bezug von Hartz IV - Arbeitslosengeld II - gelten Sonderregelungen für die Riester Rente.
Riester Rente Hartz IV, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Insolvenz
- Anspruch
auf die Förderung haben insbesondere Pflichtmitglieder
der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamte sowie
deren Ehepartner
- Die Verträge müssen zertifiziert sein (gilt nicht für
Riester Verträge der betrieblichen Altersversorgung)
- Die Zusatzrente der Riester Rente darf nicht vor Vollendung des 60.
Lebensjahres order vor Beginn der Altersrente geleistet
werden
- Erwerbsunfähigkeitsschutz u. Hinterbliebenenabsicherung
können in der Riester Rente zusätzlich vereinbart werden
- Der Kunde erhält eine Garantie auf den Kapitalerhalt seiner
eingezahlten Beiträge
- Die
Zusatzrente aus der Riester Rente muss lebenslange Leistungen garantieren-
entweder als Leibrente oder als Auszahlungsplan bis zum
85. Lebensjahr mit anschließender lebenslanger Leibrente
Eine Teilkapitalauszahlung der Riester Rente, bis zu einer Höhe von
insgesamt 30% des zu Beginn der Auszahlungsphase zur
Verfügung stehenden Kapitals, ist jedoch zulässig
- Altersvorsorgeverträge und das darin angesparte Kapital
sind nicht pfändbar und gehören nicht zur Insolvenzmasse
und werden auch nicht bei Bezug von Arbeitslosengeld II
oder Sozialhilfe angerechnet.
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