Riester Rente förderberechtigte

 

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Riester Rente Förderberechtigte

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Rente & Vorsorge > Rentenversicherung > Riester Rente Förderberechtigte

Riester Förderberechtigter Personenkreis

Riester Förderberechtigte

Alle Riester förderberechtigte wie z.B. Hausfrauen und Geringverdiener im Überblick.


 

Riester Förderberechtigte
Ehepartner, Hausfrau, Geringverdiener, Beamte etc.

Riester Förderberechtigte - FAQ
Riester Förderberechtigte - Überblick
Riester Förderberechtigte - Ehepartner

Riester förderberechtigte - FAQ

Die Riester Rente lohnt sich
für alle Riester förderberechtigte, die eine private Zusatzvorsorge mit einer Rentenversicherung aufbauen möchten.

Besonders lohnend ist die Riester Rente für Riester förderberechtigte der unteren Einkommensgruppen und kinderreichen Familien, nicht zu vergessen auch den Ehepartner, die Ehefrau und Hausfrau, Geringverdiener.

Ebenfalls geeignet ist die Riester Rente
für förderberechtigte junge Arbeitnehmer, als Einstiegsprodukt in die private Altersvorsorge.
>> s.a. Riester Rente für Auszubildende / Studenten

Riester förderberechtigter Personenkreis

Riester förderberechtigter Personenkreis

- in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte
   Arbeitnehmer / innen
- Auszubildende
- Beamte / innen sowie Empfänger von Amtsbezügen
- Berufs- und Zeitsoldaten/innen
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Mütter und Väter während der 3-jährigen Elternzeit
- Pflichtversicherte Selbständige
- Arbeitnehmerähnliche Selbständige
- Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
- Geringfügig Beschäftige ( Verdienst bis 400 Euro ) mit Verzicht auf die
   Sozialversicherung
- Landwirte, die in der Altersicherung der Landwirte pflichtversichert
   sind und Ihre Ehepartner
- Bezieher/innen von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II ( auch
   wenn sie wegen zu berücksichtigenden Einkommens keine
   Unterstützung erhalten
- Bezieher/innen von Vorruhestands-, Kranken-, Verletzten-,
   Versorgungskranken-, Übergangs- und Unterhaltsgeld
- Bezieher/innen des Existenzgründungszuschusses ( Ich - AG )

Riester Förderberechtigte - Ehepartner:

Riester förderberechtigte - Ehepartner

Gehört bei verheirateten Paaren nur einer der Partner zum förderberechtigten Personenkreis der Riester Rente, so hat immer auch der Ehepartner, die Ehefrau bzw. Hausfrau Anspruch auf die staatliche Förderung der Riester Rente. Um zum förderberechtigten Personenkreis zu gehören, muss der Ehepartner nicht unbedingt selbst erwerbstätig und in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein. Der Ehepartner muss auch keinen eigenen Sparbeitrag zur Riester Rente leisten. Einzige Voraussetzung für Riester förderberechtigte: jeder Ehepartner schließt eine eigene Riester Rente ab.

 

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