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Riester Förderberechtigter Personenkreis

Alle Riester förderberechtigte wie z.B. Hausfrauen und Geringverdiener im Überblick.
Riester Förderberechtigte Ehepartner, Hausfrau, Geringverdiener, Beamte etc.
Riester Förderberechtigte - FAQ Riester Förderberechtigte - Überblick Riester Förderberechtigte - Ehepartner
Riester förderberechtigte - FAQ
Die Riester Rente lohnt sich für alle Riester förderberechtigte, die eine private
Zusatzvorsorge mit einer Rentenversicherung aufbauen möchten.
Besonders lohnend ist die Riester Rente für
Riester förderberechtigte der unteren Einkommensgruppen und kinderreichen Familien, nicht zu vergessen auch
den Ehepartner, die Ehefrau und Hausfrau, Geringverdiener.
Ebenfalls geeignet ist die Riester Rente
für förderberechtigte junge Arbeitnehmer, als Einstiegsprodukt in die private
Altersvorsorge.
>> s.a. Riester Rente für Auszubildende / Studenten
Riester förderberechtigter Personenkreis
Riester förderberechtigter Personenkreis
- in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte
Arbeitnehmer / innen
- Auszubildende
- Beamte / innen sowie Empfänger von Amtsbezügen
- Berufs- und Zeitsoldaten/innen
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Mütter und Väter während der 3-jährigen Elternzeit
- Pflichtversicherte Selbständige
- Arbeitnehmerähnliche Selbständige
- Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
- Geringfügig Beschäftige ( Verdienst bis 400 Euro ) mit
Verzicht auf die Sozialversicherung
- Landwirte, die in der Altersicherung der Landwirte
pflichtversichert sind und Ihre Ehepartner
- Bezieher/innen von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld
II ( auch wenn sie wegen zu berücksichtigenden
Einkommens keine Unterstützung erhalten
- Bezieher/innen von Vorruhestands-, Kranken-,
Verletzten-, Versorgungskranken-, Übergangs- und
Unterhaltsgeld
- Bezieher/innen des Existenzgründungszuschusses ( Ich -
AG )
Riester Förderberechtigte - Ehepartner:
Riester förderberechtigte - Ehepartner
Gehört bei
verheirateten Paaren nur einer der Partner zum förderberechtigten
Personenkreis der Riester Rente, so hat immer auch der Ehepartner, die Ehefrau bzw. Hausfrau Anspruch auf
die staatliche Förderung der Riester Rente. Um zum förderberechtigten Personenkreis zu gehören, muss der Ehepartner
nicht unbedingt selbst erwerbstätig und in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein. Der Ehepartner muss auch
keinen eigenen Sparbeitrag zur Riester Rente leisten. Einzige Voraussetzung für Riester förderberechtigte: jeder
Ehepartner schließt eine eigene Riester Rente ab.
Riester Rente Förderberechtigte
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