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Riester Rente Steuer - Steuervorteil

Alles zur Riester Steuer, der Steuerersparnis und Günstigerprüfung.
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Riester Rente Steuer
Neben der
Riester Zulagenförderung hat der Staat über die Riester Steuer die Möglichkeit eines
zusätzlichen Sonderausgabenabzugs bei der Steuererklärung geschaffen.
Geltend
gemacht werden können über die Riester Steuer in der Steuererklärung – unabhängig vom individuellen
Einkommen – folgende Aufwendungen der Rentenversicherung (
Eigenbeiträge plus Zulagen ):
Riester Rente Steuer - Sonderausgaben
Riester Rente Sonderausgaben
Ab 2008 können im Rahmen der Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung bis zu
2.100 Euro jährlich als zusätzliche
Altersvorsorgeaufwendungen bei der Riester Rente steuermindernd geltend
gemacht werden – auch wenn dies mehr als 4% des
sozialversicherungspflichtigen Einkommens sind.
Riester Rente Steuer - Günstigerprüfung
Riester Rente Günstigerprüfung
Bei der Günstigerprüfung überprüft das Finanzamt
bei der Besteuerung der Riester Rente automatisch, ob und um gegebenenfalls wie viel die
Steuerersparnis höher ist, als die Zulagenförderung. Ist die
Steuerersparnis größer als die Zulagen, so zahlt das Finanzamt
den Teil der Steuerersparnis, der die Zulagen übersteigt, als
Steuerrückzahlung aus. Darüber hinaus bleiben in der Ansparphase
auch die Zinsen und Erträge steuerfrei.
Riester Rente Steuer - Anbieterbescheinigung
Riester Rente Anbieterbescheinigung
Der Anbieter schickt dem Anleger einmal jährlich eine Art
Kontoauszug und die sog. Anbieterbescheinigung, in der alle
wichtigen Daten zur Riester Rente vermerkt sind. Die
Anbieterbescheinigung fügt der Anleger für die Besteuerung seiner Riester Rente der Einkommensteuerklärung
bei, um seine Altersvorsorgebeiträge (Eigenbeitrag und Zulagen),
als Sonderausgaben geltend zu machen. Das Finanzamt prüft
dann im Rahmen der Steuererklärung anhand der Belege, ob dem Anleger über die Zulagen hinaus
auch noch ein Steuervorteil zusteht.
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Jahre |
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Max.
jährlich Sonderausgabenabzugsbeträge für
Altersvorsorgeaufwendungen |
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2006/2007 |
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1.575 Euro |
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Ab 2008 |
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2.100 Euro |
Riester Rente Steuer
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