Riester Rente Steuer

 

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Riester Rente Steuer - Steuervorteil

Riester Rente Steuer

Alles zur Riester Steuer, der Steuerersparnis und Günstigerprüfung.


 

Riester Steuer
Steuerersparnis, Besteuerung, Sonderausgaben, Günstigerprüfung

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Riester Steuer Anbieterbescheinigung

Riester Rente Steuer

Neben der Riester Zulagenförderung hat der Staat über die Riester Steuer die Möglichkeit eines zusätzlichen Sonderausgabenabzugs bei der Steuererklärung geschaffen.

Geltend gemacht werden können über die Riester Steuer in der Steuererklärung – unabhängig vom individuellen Einkommen – folgende Aufwendungen der Rentenversicherung
( Eigenbeiträge plus Zulagen ):

Riester Rente Steuer - Sonderausgaben

Riester Rente Sonderausgaben

Ab 2008 können im Rahmen der Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung bis zu 2.100 Euro jährlich als zusätzliche Altersvorsorgeaufwendungen bei der Riester Rente steuermindernd geltend gemacht werden – auch wenn dies mehr als 4% des sozialversicherungspflichtigen Einkommens sind.

Riester Rente Steuer - Günstigerprüfung

Riester Rente Günstigerprüfung

Bei der Günstigerprüfung überprüft das Finanzamt bei der Besteuerung der Riester Rente automatisch, ob und um gegebenenfalls wie viel die Steuerersparnis höher ist, als die Zulagenförderung. Ist die Steuerersparnis größer als die Zulagen, so zahlt das Finanzamt den Teil der Steuerersparnis, der die Zulagen übersteigt, als Steuerrückzahlung aus. Darüber hinaus bleiben in der Ansparphase auch die Zinsen und Erträge steuerfrei.

Riester Rente Steuer - Anbieterbescheinigung

Riester Rente Anbieterbescheinigung

Der Anbieter schickt dem Anleger einmal jährlich eine Art Kontoauszug und die sog. Anbieterbescheinigung, in der alle wichtigen Daten zur Riester Rente vermerkt sind. Die Anbieterbescheinigung fügt der Anleger für die Besteuerung seiner Riester Rente der Einkommensteuerklärung bei, um seine Altersvorsorgebeiträge (Eigenbeitrag und Zulagen), als Sonderausgaben geltend zu machen. Das Finanzamt prüft dann im Rahmen der Steuererklärung anhand der Belege, ob dem Anleger über die Zulagen hinaus auch noch ein Steuervorteil zusteht.

Jahre

Max. jährlich Sonderausgabenabzugsbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen


2006/2007  

1.575 Euro

Ab 2008  

2.100 Euro

 

zur Berechnung - Riester Rente Steuer

 

Riester Rente   >>RIESTER RENTE VERGLEICH>>

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