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Riester Rente Todesfall
Riester Rente Todesfall

Rentengarantiezeit und Übertragung des Kapitals im Riester Rente Todesfall.
Riester Rente Todesfall Vererbung, Übertragung
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Riester Rente Todesfall - FAQ
Das bereits angesparte Kapital kann im Riester Rente Todesfall vererbt werden. Bei der privaten
Rentenversicherung hängt jedoch die Situation im Todesfall von der
Vertragsgestaltung ab.
Riester Rente Todesfall - Rentengarantiezeit
Riester Rente Todesfall - Rentengarantiezeit
Ist eine Rentengarantiezeit in der Riester Rente vereinbart, so
erhält der Berechtigte z. B. der Ehegatte - auch im Todesfall -, die Riester Rente bis zum Ende
dieser Garantiezeit weiter. Wurde keine Garantiezeit vereinbart oder
stirbt der Versicherte nach Ablauf der Garantiezeit, erhalten die
Erben keine Leistung im Todesfall. Es kann aber auch vereinbart werden, dass das
Kapital aus der Riester Rente an die Erben übergehen soll, für den Fall, dass der Vorsorgesparer bereits
während der Ansparphase versterben sollte. In diesem Fall sind dann
die staatlich erhalten Förderungen zur Riester Rente, zurückzuzahlen.
Riester Rente Todesfall Übertragung auf den Ehepartner
Riester Rente Todesfall - Übertragung
Wird das Vermögen im Riester Rente Todesfall auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag des
Ehegatten übertragen, müssen die erhaltenen Förderungen nicht zurückgezahlt werden. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Riester Rente
des Ehegatten bereits länger bestehen muss und nicht erst, um diesen
Zweck zu erfüllen, neu abgeschlossen wird. Eine weitere Voraussetzung ist, dass man von seinem verstorbenen Partner zuletzt nicht dauernd getrennt gelebt hat.
Riester Rente Todesfall
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