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Rente & Vorsorge > Rentenversicherung > Riesterförderung

Riesterförderung
Grundzulage - Kinderzulage

Riesterförderung

Die Riesterförderung für Familien und Ledige - in Form von staatlichen Zulagen und Steuervorteilen.


 

Riester Rente - Riesterförderung Grundzulage - Kinderzulage

Riesterförderung FAQ
Riesterförderung Zulagenhöhe
Riesterförderung Gesamtsparleistung
Riesterförderung Grundzulage
Riesterförderung Kinderzulage

Riesterförderung FAQ

Die Riester Rente ist ein Altersvorsorgevertrag. Die Riesterförderung dieser Rentenversicherung besteht aus Zulagen und gegebenenfalls einen Sonderausgabenabzug der steuerlich gefördert wird.

Riesterförderung - Zulagenhöhe

Riesterförderung Zulagenhöhe

Die Höhe der Zulagen bei der Riesterförderung richtet sich bei der Riester Rente nach der Höhe der Eigenbeiträge. Wer seinen Mindesteigenbeitrag einbringt, erhält die volle Riesterförderung. Wer den Mindesteigenbeitrag zur Rente nur teilweise erbringt, z. B. 50%, erhält auch nur die Hälfte der Riesterförderung.

Riesterförderung - Gesamtsparleistung

Riesterförderung Gesamtsparleistung

Die erforderliche Gesamtsparleistung der Riester Rente, die zur
vollen Riesterförderung notwendig ist - Mindesteigenbeitrag plus Zulage - steigt bis zum Jahr 2008 schrittweise auf 4% des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens.

Die Eigenvorsorge der Riester Rente besteht also aus dem Eigenanteil und der Riesterförderung, die der Staat direkt in den Altersvorsorgevertrag einzahlt.


zur Berechnung - Riesterförderung

Riesterförderung - Grundzulage + Kinderzulage

Riesterförderung Grundzulage

Gewährt werden in der Riesterförderung eine Grundzulage sowie eine Kinderzulage für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht.

Bei Ehepaaren erhalten beide Partner als Riesterförderung die Grundzulage, wenn jeder eine eigene Riester Rente zur zusätzlichen Altersvorsorge abschließt. Ist nur einer der Partner direkt förderberechtigt, reicht es aus, wenn nur er seinen Eigenbeitrag zur Riester Rente leistet.


Riesterförderung: Grundzulage:

Jahre Anteil des Vorjahreseinkommens einschl. der Zulagen Grundzulage pro Person

2006/2007   3%   114 Euro
Ab 2008   4%   154 Euro

Mit der Kinderzulage fördert der Staat besonders Familien bei der zusätzlichen privaten Altersvorsorge. Die Kinderzulage für die Riester Rente erhält bei zusammenlebenden Ehepartnern grundsätzlich die Mutter, andernfalls derjenige Elternteil, der das Kindergeld erhält. Auch die Kinderzulage steigt in der Riesterförderung bis 2008 schrittweise an.

Riesterförderung: Grundzulage - plus Kinderzulage:

Riesterförderung Kinderzulage

Jahre Gesamtzulage Ehepaar, bei denen jeder Partner einen eigenen Vertrag hat Zulage für jedes Kindergeld-Berechtigte Kind

2006/2007   228 Euro   185 Euro
Seit 2008   308 Euro   300 Euro
(ab 2008 geborene Kinder)

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Riesterförderung: Elternzeit, Beamte, arbeitssuchend

Ihre Rieste Rente sollte regelmäßig auf mögliche Veränderungen überprüft und ggfls. an die neuen Lebensumstände angepaßt werden, damit Ihnen die Förderungen erhalten bleiben und nicht im Ernstfall gekürzt oder sogar zurück verlangt werden. Bei welchen Lebensumständen Sie u. U. tätig werden sollten, entnehmen Sie bitte unserem aktuellen Thema zur: >>Riesterförderung.
>>Berechnung - Riesterförderung>>

 

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