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Riesterförderung Grundzulage - Kinderzulage
Die Riesterförderung
für Familien und Ledige - in Form von staatlichen Zulagen und
Steuervorteilen.
Riester Rente - Riesterförderung Grundzulage - Kinderzulage
Riesterförderung FAQ Riesterförderung Zulagenhöhe Riesterförderung Gesamtsparleistung Riesterförderung Grundzulage Riesterförderung Kinderzulage
Riesterförderung FAQ
Die Riester Rente
ist ein Altersvorsorgevertrag. Die Riesterförderung dieser Rentenversicherung besteht aus Zulagen und gegebenenfalls
einen Sonderausgabenabzug der steuerlich gefördert wird.
Riesterförderung - Zulagenhöhe
Riesterförderung Zulagenhöhe
Die Höhe
der Zulagen bei der Riesterförderung richtet sich bei der Riester Rente nach der
Höhe der Eigenbeiträge. Wer seinen Mindesteigenbeitrag einbringt,
erhält die volle Riesterförderung. Wer den Mindesteigenbeitrag zur Rente nur teilweise
erbringt, z. B. 50%, erhält auch nur die Hälfte der Riesterförderung.
Riesterförderung - Gesamtsparleistung
Riesterförderung Gesamtsparleistung
Die
erforderliche Gesamtsparleistung der Riester Rente, die zur vollen Riesterförderung notwendig ist - Mindesteigenbeitrag plus Zulage -
steigt bis zum Jahr 2008 schrittweise auf 4% des sozialversicherungspflichtigen
Vorjahreseinkommens.
Die Eigenvorsorge der Riester Rente besteht also aus dem Eigenanteil und der Riesterförderung, die
der Staat direkt in den Altersvorsorgevertrag einzahlt.
Riesterförderung - Grundzulage + Kinderzulage
Riesterförderung Grundzulage
Gewährt werden in der Riesterförderung
eine Grundzulage sowie eine Kinderzulage für jedes Kind, für
das Anspruch auf Kindergeld besteht.
Bei Ehepaaren erhalten beide Partner als Riesterförderung die Grundzulage, wenn
jeder eine eigene Riester Rente zur zusätzlichen Altersvorsorge
abschließt. Ist nur einer der Partner direkt förderberechtigt,
reicht es aus, wenn nur er seinen Eigenbeitrag zur Riester Rente leistet.
Riesterförderung: Grundzulage:
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Jahre |
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Anteil des Vorjahreseinkommens einschl. der Zulagen |
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Grundzulage pro Person |
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2006/2007 |
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3% |
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114 Euro |
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Ab 2008 |
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4% |
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154 Euro |
Mit der
Kinderzulage fördert der Staat besonders Familien bei der
zusätzlichen privaten Altersvorsorge. Die Kinderzulage für die Riester Rente erhält bei
zusammenlebenden Ehepartnern grundsätzlich die Mutter, andernfalls
derjenige Elternteil, der das Kindergeld erhält. Auch die
Kinderzulage steigt in der Riesterförderung bis 2008 schrittweise an.
Riesterförderung: Grundzulage - plus Kinderzulage:
Riesterförderung Kinderzulage
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Jahre |
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Gesamtzulage Ehepaar, bei denen jeder Partner einen
eigenen Vertrag hat |
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Zulage für jedes Kindergeld-Berechtigte Kind |
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2006/2007 |
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228 Euro |
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185 Euro |
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Seit 2008 |
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308 Euro |
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300 Euro (ab 2008 geborene Kinder) |
Riesterförderung: Elternzeit, Beamte, arbeitssuchend
Ihre Rieste Rente sollte regelmäßig auf mögliche Veränderungen überprüft und ggfls.
an die neuen Lebensumstände angepaßt werden, damit Ihnen die Förderungen erhalten bleiben und nicht im Ernstfall gekürzt oder sogar
zurück verlangt werden.
Bei welchen Lebensumständen Sie u. U. tätig werden sollten, entnehmen Sie bitte unserem aktuellen Thema zur: >>Riesterförderung.
Riesterförderung
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