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Rürup Rente - Voraussetzungen

Die Rürup Rente ist an bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen gebunden.
Rürup Rente Voraussetzungen
Gesetzliche Vorgaben
Rürup Rente Voraussetzungen
Die
Rürup Rentenversicherung muss verschiedene gesetzlich vorgeschriebene
Voraussetzungen erfüllen:
- Der
Vertrag muss eine lebenslange
monatliche Leibrente
frühestens ab
Vollendung des 60. Lebensjahres
vorsehen
- Die
Ansprüche aus einer Rürup Rente sind
grundsätzlich nicht
vererbbar.
Allerdings kann eine Hinterbliebenenrente für
den Ehepartner oder für
die Kinder, wenn man für diese noch
Kindergeld erhält, vereinbart werden
- Die
Ansprüche aus einer Rürup Rente dürfen ebenso wie
gesetzliche
Rentenansprüche nicht übertragen, beliehen,
veräußert oder kapitalisiert
werden.
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