|
Rente & Vorsorge >
Rentenversicherung >
Riester Rente für Selbständige
Riester Rente für Selbständige

Riester Rente - Selbständige: Auch ohne Anspruch auf Förderung können Selbständige profitieren.
Riester für Selbständige, "ungeförderter Riestervertrag"
Riester Rente Selbständige - FAQ Riester Rente Selbständige - Steuer Riester Rente Selbständige - Partner
Riester Rente für Selbständige - FAQ
Auch Selbständige können von der Riester Rentenversicherung als zusätzliche Altersvorsorge profitieren,
mit oder ohne Riesterförderung.
Riester Rente für Selbständige - Abgeltungssteuer
Riester Rente für Selbständige - Steuer
Bei der Riester Rente in Form von Fondspolicen oder Fondssparplänen
zur zusätzlichen Altersvorsorge greift die Abgeltungssteuer nicht. Jeder und - somit auch Selbstständige - haben die Möglichkeit ungeförderte Beiträge in unbegrenzter Höhe in einer
Riester Rente anzusparen. Die Vertragsdauer der Riester Rente muss mindestens 12 Jahre betragen und eine Auszahlung darf nicht vor dem 60.
Lebensjahr vereinbart sein. Die Riester Rente - Selbständige wird dann wie eine Fondspolice behandelt und ist demnach nur mit der Hälfte
des Gewinns zu versteuern. Ein weiterer Vorteil bei der Riester Rente für Selbständige ist natürlich auch, dass es eine Garantie auf die eingezahlten Beiträge
gibt.
Riester Rente für Selbständige - Ehepartner angestellt bzw. Sozialversicherungspflichtig:
Riester Rente für Selbständige - Partner
Auch Selbständige können eine Riester Rente zur Altersvorsorge abschließen - ohne Eigenleistung und die Förderung in Höhe
von 154 € in Anspruch nehmen, wenn der Ehepartner sozialversicherungspflichtig ist, bereits eine Riester Rente besitzt und den
vollen Mindesteigenbeitrag einzahlt.
Hat Ihnen dieser Beitrag zur Altersvorsorge weitergeholfen?
Dann machen Sie mit und empfehlen Sie diese Seite bitte weiter!
|
Riester Rente für Selbständige
|