Riester Rente für Selbständige

 

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Rente & Vorsorge > Rentenversicherung > Riester Rente für Selbständige

Riester Rente für Selbständige

Riester Rente Selbständige

Riester Rente - Selbständige: Auch ohne Anspruch auf Förderung können Selbständige profitieren.


 

Riester für Selbständige, "ungeförderter Riestervertrag"

Riester Rente Selbständige - FAQ
Riester Rente Selbständige - Steuer
Riester Rente Selbständige - Partner

Riester Rente für Selbständige - FAQ

Auch Selbständige können von der Riester Rentenversicherung als zusätzliche Altersvorsorge profitieren, mit oder ohne Riesterförderung.

Riester Rente für Selbständige - Abgeltungssteuer

Riester Rente für Selbständige - Steuer

Bei der Riester Rente in Form
von Fondspolicen oder Fondssparplänen
zur zusätzlichen Altersvorsorge greift die
Abgeltungssteuer nicht. Jeder und - somit auch Selbstständige - haben die Möglichkeit ungeförderte Beiträge
in unbegrenzter Höhe in einer Riester Rente anzusparen.
Die Vertragsdauer der Riester Rente muss mindestens 12 Jahre betragen und eine Auszahlung darf nicht vor dem 60. Lebensjahr vereinbart sein. Die Riester Rente - Selbständige wird dann wie eine Fondspolice behandelt und ist demnach nur mit der Hälfte des Gewinns zu versteuern. Ein weiterer Vorteil bei der Riester Rente für Selbständige ist natürlich auch, dass es eine Garantie auf die eingezahlten Beiträge gibt.

Riester Rente für Selbständige - Ehepartner angestellt bzw. Sozialversicherungspflichtig:

Riester Rente für Selbständige - Partner

Auch Selbständige können eine Riester Rente zur Altersvorsorge abschließen - ohne Eigenleistung und die Förderung in Höhe von 154 € in Anspruch nehmen, wenn der Ehepartner sozialversicherungspflichtig ist, bereits eine Riester Rente besitzt und den vollen Mindesteigenbeitrag einzahlt.

Riester Rente Selbständige  Versicherungsvergleich - Riester Rente für Selbständige

 

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