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Die Riester Rente wird bei der Befürftigkeitsprüfung nicht mit angerechnet! Dies gilt, solange nicht mehr als der jeweilige Förderhöchstbetrag eingezahlt wird.
Die Riesterförderung besteht aus Grundzulage, Kinderzulage und Steuersparnis. Die Grundzulage der Riester Rente beträgt 154 €, die Kinderzulage seit 2008 - 185 €.
Die Förderung der Kinderzulage in der Riester Rente wird grundsätzlich der Mutter zugeordnet, ansonsten erhält derjenige die Kinderzulage, der auch das Kindergeld erhält.
Die Rentenzahlung aus der Riester Rente wird nicht als Einkommen auf die gesetzl. Witwenrente angerechnet.
Der Mindesteigenbeitrag zum Erhalt der vollen Riesterförderung beträgt 4% des Vorjahres Bruttogehaltes.
Der Eigenbeitrag zur Riester Rente errechnet sich aus dem Mindesteigenbeitrag abzüglich der Grundzulage und bei Familien auch abzüglich der Kinderzulage .
Auch wer den Mindesteigenbeitrag nicht zahlen kann oder möchte, kann trotzdem eine Riester Rente abschließen, mit seinem gewünschten Beitrag. Bei Unterschreitung des Mindesteigenbeitrags zur Riester Rente werden die Zulagen lediglich anteilig gekürzt.
Riester Rente Informationen: Riester Steuer
Die Beiträge zur Riester Rente können als Sonderausgaben von bis zu 2.100 € bei der Steuer geltend gemacht werden.
Möchten Sie Ihren Steuervorteil nutzen und Ihren Sonderausgabenabzug bei der Steuer geltend machen, müssen Sie Ihrer Steuererklärung eine Durchschrift des Zulagenantrags einreichen und die Anlage AV zur Einkommensteuererklärung ausfüllen und ebenfalls einreichen.
Der Bezug von Rentenzahlungen aus der Riester Rente sind im Rentenalter voll steuerpflichtig.
Fast jeder ist förderfähig, Ausnahmen: Mitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, nicht pflichtversicherte Selbständige und freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Als Riester Produkte erhältlich sind: private Rentenversicherungen, Fondsparplände, Banksparpläne, betriebliche Direktversicherung, Pensionskassen, Pensionsfonds.
Die Vorteile der Riester Rente sind: Zertifizierung des Produktes, die Garantie auf die eingezahlten Beiträge incl. Zulagen, die Rentenzahlung darf nicht vor dem 60. Lebensjahr erfolgen, lebenslange Rentenzahlung, Schutz vor Abtretung, Pfändung und Anrechnung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, die Abschluss und Verwaltungskosten müssen auf einen Zeitraum von 5 Jahren verteilt werden, die jährliche Zusendung eines Kontoauszugs.
Zulässig ist eine einmalige Kapitalauszahlung im Rentenalter von max. 30%.
Die Riester Rente kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt oder gewechselt werden. Bei Kündigung sind alle erhaltenen Förderungen zurückzuzahlen und erhaltene Kapitalerträge müssen versteuert werden. Bei einer Teilkündigung gilt die Förderungsrückzahlung und Besteuerung anteilig.
Zur minimierung des Verwaltungsaufwandes wurde der Dauerzulagenantrag entwickelt - einmalig ausfüllen, einreichen, Förderungen regelmässig erhalten. Bei der betrieblichen Riester Rente ist der Dauerzulagenantrag in der Personalabteilung des Betriebes erhältlich oder direkt beim Anbieter. Änderungen der Förderungsvoraussetzungen müssen unaufgefordert mitgeteilt werden. Diese sind im einzelnen: die Änderung der Anzahl von zulagenberechtigten Kindern, Beendigung der Berufsausbildung bei Kindern, Eheschließung und Scheidung.
Sie erhalten jährlich einen Kontoauszug zur Wertentwicklung Ihrer Riester Rente, diesem liegt ein Antrag auf Zulagenförderung bei. Dieser muss dann bis zum Ende des Jahres ausgefüllt und eingereicht werden.
Die Anpassung der Beitragszahlung in der Riester Rente müssen Sie selbstverantwortlich übernehmen, wenn Sie weiterhin die volle Förderung erhalten möchten.
Unter schädlicher Verwendung versteht man jegliche Kapitalentnahme aus der Riester Rente, z. B. auch die Kündigung der Riester Rente. Erlaubt ist lediglich eine Kapitalentnahme zur Eigenheimfinanzierung.
Eine Beitragsfreistellung der Riester Rente ist jederzeit möglich und förderunschädlich. Die eingezahlten Beiträge werden weiterhin verzinst und Sie erhalten auch aus diesem wesentlich geringerem Kapital im Rentenalter eine lebenslange Rentenzahlung.
Im Todesfall kann das angesammelte Kapital ohne Abzüge auf den Vertrag des Ehegatten übertragen werden. Ein Anspruch muss innerhalb des 1. Todesjahres geltend gemacht werden, innerhalb dieser Zeit ist auch noch ein Abschluss dafür möglich, falls noch kein Vertrag bestehen sollte. Bei einer Kapitalauszahlung im Todesfall müssen die Förderungen zurückgezahlt und das Kapital besteuert werden. Das gleiche gilt bei einer Vererbung an die Kinder, zusätzlich entfällt in diesem Fall dann evtl. auch noch die Erbschaftssteuer an, es sei denn Sie haben bei Vertragsabschluss die Zahlung einer Witwen- oder Waisenrente vereinbart, die allerdings nur für den im Haushalt lebenden Ehepartner oder für die noch Kindergeldberechtigten Kinder unschädlich ist.
Der Einschluss einer Invalidenrente oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist in der Riester Rente grundsätzlich möglich, allerdings darf der Beitragsaufwand für diesen Teil lediglich 15% des Gesamtbeitrags betragen.
Befindet sich bei Auszahlung der Riester Rente der Wohnsitz im Ausland, müssen die Förderungen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung kann in Raten erfolgen, indem an den Staat 15 % der monatlichen Rentenauszahlung abgetreten werden.
Riester Rente Informationen: Wohnriester
Die Kapitalauszahlung zur Finanzierung eines Eigenheimes ist möglich ab 10.000 € bis max. 50.000 €. Das entnommene Kapital muss bis zum 65. Lebensjahr zinslos in den Riester Vertrag zurückgezahlt werden. Zu diesem Zweck erstellt die BFA einen verbindlichen Rückzahlplan. Die 1. Rate ist spätestens 2 Jahre nach Entnahme fällig. Der Rückzahlungsplan muss eingehalten werden, bei einem Rückstand von mehr als 12 Monaten, droht sonst eine schädliche Verwendung mit empfindlichen Konsequenzen. Es müssen dann nicht nur die Förderungen und das entnommene Kapital zurückerstattet werden, sondern zusätzlich muss die Wertsteigerung des noch nicht zurückgezahlten Kapitals nachversteuert werden, der Zinssatz betragt hierfür 5%. Bei späterer Vermietung oder Verkauf des Hauses muss die Förderung anteilig zurückgezahlt werden.
Eine Kapitalentnahme aus der Riester Rente in Form der betrieblichen Altersversorgung ist nicht möglich. Bei Betriebsrenten ist "Wohnriester" nicht zulässig.
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Fr. Dählmann, Versicherungsmakler 05721/82283 |
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