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Vermögenswirksame Leistungen - Staatliche Förderung
Vermögenswirksame Leistungen Staatliche Förderung
Vermögenswirksame Leistungen staatliche Förderung: Höhe und Einkommensgrenze zur Förderung.
Vermögenswirksame Leistungen - VWL
Staatliche Förderung
Vermögenswirksame Leistungen staatliche Förderung
Die staatliche Förderung für vermögenswirksame Leistungen gibt es in
Form der Arbeitnehmersparzulage und fällt je nach gewählter Anlageform unterschiedlich hoch aus.
Als Arbeitnehmer haben Sie für vermögenswirksame Leistungen die Wahl zwischen Bausparen und Wertpapiersparen. Für beide Möglichkeiten gibt es die staatliche Förderung in unterschiedlicher Höhe.
Vermögenswirksame Leistungen staatliche Förderung Bausparen
Staatliche Förderung vermögenswirksame Leistungen - Bausparen
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Bausparen |
AN
Sparzulage |
Auf
höchstens |
WoPg |
Verst. Einkommen |
| |
9% |
470 € / Jahr |
8,8% |
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| Ledige |
|
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512 € |
25.600
€ |
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Verheiratet |
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1.024 € |
51.200 € |
Vermögenswirksame Leistungen staatliche Förderung Wertpapiersparen
Staatliche Förderung vermögenswirksame Leistungen - Wertpapiersparen
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Wertpapiere |
AN
Sparzulage |
Auf
höchstens |
WoPg |
Verst. Einkommen |
| |
20% |
400 € / Jahr |
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| Ledige |
|
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20.000
€ |
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Verheiratet |
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40.000 € |
Vermögenswirksame Leistungen staatliche Förderung Abgeltungssteuer
Staatliche Förderung vermögenswirksame Leistungen - Abgeltungssteuer
Leider sind auch vermögenswirksame Leistungen von der Abgeltungssteuer
betroffen, d. h. wenn Sie Ihre Freibeträge bereits ausgeschöpft haben, werden bei Fälligkeit, bzw.
Auszahlung ganz automatisch pauschal rund 28% Abgeltungssteuer vom entsprechendem
Institut abgeführt (s. a. >> aktuelles Thema Änderungen 2009)
Hinweis: WoPg = Wohnungsbauprämie
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