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Rente & Vorsorge
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Sterbegeld- versicherung
Die Beerdigungskosten
Haben Sie sich
schon mal Gedanken darüber gemacht, was für Kosten im einzelnen bei
einer Beerdigung zu berücksichtigen sind? Die meisten werden damit
erst konfrontiert, wenn es soweit ist und dann muss die Beerdigung
bezahlt werden, egal wie.
Kostenaufstellung einer Beerdigung in Einzelleistungen:
- Friedhofsgebühren
- Bestatter
- Steinmetz
- Friedhofsgärtner
- Sarg- und Grabsteinkosten
- Nutzungs- und Verwaltungsgebühren (Bereitstellung des Grabes, Friedhofsunterhaltung)
- Die Nutzung von Friedhofseinrichtungen (z. B. Trauerhalle)
- Die Bestattung selber (Annahme und Aufbewahrung der Leiche, öffnen und schließen des Grabes, Sargtransport)
- Urkunden z. B. Leichenschauschein, Sterbeurkunde, Bestattungsurkunde)
- Genehmigungskosten für die Aufstellung eines Grabmals
- Sargausrüstung und Wäsche
- Überführungskosten
- die Trauerfeier
- Kränze und erste Grabbepflanzung
- Trauerkleidung und Traueranzeigen (z. B. Zeitung)
Die Gebühren für Grab und Bestattung fallen von Kommune zu Kommune höchst unterschiedlich aus,
gleiches gilt für Sarg- und Grabsteinkosten.
Weitere finanzielle Hilfen im Todesfall:
Um evtl. eine zusätzliche finanzielle Hilfe im Todesfall zu erhalten, sollten Sie folgende Möglichkeiten überprüfen:
Der Verstorbene bezog bereits eine gesetzliche Rente:
Auf Antrag zahlt die Deutsche Rentenversicherung drei Monatsrenten an den hinterbliebenen Ehepartner aus.
Kriegsgeschädigte:
Das Versorgungsamt zahlt an Hinterbliebene von Kriegsgeschädigten die dreifache Höhe der erhaltenen Bezüge als Sterbegeld.
Angehörige des öffentlichen Dienstes:
Für Angehörige im öffentlichen Dienst wird eine Sterbebeihilfe in Höhe des bis zu dreifachen Monatsgehaltes gezahlt.
Tod durch Unfall (gesetzliche Unfallversicherung):
Bei Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung wird ein Sterbegeld in Höhe von 4.320 € (2009, alte Bundesländer) gezahlt.
Betriebliches "Sterbegeld":
Für ehemalige Arbeiter oder Angestellte sollte beim alten Arbeitgeber nachgeforscht werden, ob eine betriebliche Unterstützung durch
den Arbeitgeber existiert in Form von betrieblichen Versicherungen.
Überprüfen von privaten Versicherungen:
Überprüfen Sie, ob Kapital- oder Risikolebensversicherungen bestehen und fordern Sie die fälligen Leistungen an. Achtung:
Oft muss ein Todesfall der Lebensversicherung innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden! Bei Tod durch Unfall wird evtl.
auch eine Todesfallsumme aus einer privaten Unfallversicherung fällig.
Beerdigungskosten - außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung:
Die Beerdigungskosten können als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung angegeben und abgesetzt werden, wenn
der Nachlass nicht ausreicht, um die Kosten zu decken.

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