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Rente & Vorsorge
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Sterbegeld- versicherung
Kündigung
Widerruf der Sterbegeldversicherung:
Nach Neuabschluss
einer Sterbegeldversicherung besteht die Möglichkeit den Vertrag innerhalb von 30 Tagen zu widerrufen, nach Erhalt
des Versicherungsscheines incl. aller dazugehörigen Bedingungen und Informationen.
Löschung der Sterbegeldversicherung:
Das Einlegen eines Widerspruchs bei der Bank innerhalb von 6 Wochen bezüglich der Abbuchung des
1. Beitrages führt in der Regel zu einer Löschung der Sterbegeldversicherung.
Kündigung der Sterbegeldversicherung:
Wie auch bei den
Lebensversicherungen kann man eine Sterbegeldversicherung analog der
Zahlweise jährlich kündigen. Bei monatlicher Zahlweise, z. B. auch
zum 1. des nächsten Monats, es müssen nur 4 Wochen Kündigungszeit
dazwischen liegen. Aber auch im Bereich der Sterbegeldversicherung ist eine Kündigung nicht unbedingt
sinnvoll, da in diesem Fall nur der Rückkaufswert ausgezahlt wird
und der Rückkaufswert kann niedriger ausfallen, als die bis dahin eingezahlten Beiträge der Sterbegeldversicherung.
Beitragsfreistellung der Sterbegeldversicherung:
Wenn ein bestimmter Mindestwert in der Sterbegeldversicherung bereits angespart ist (welcher
Wert hängt von dem jeweiligen Unternehmen ab), kann eine
Sterbegeldversicherung auch beitragsfrei gestellt werden. Das bis
dahin eingezahlte Kapital der Sterbegeldversicherung verzinst sich bis zum Ende der Laufzeit
weiter. Der Todesfallschutz bleibt bei Beitragsfreistellung der Sterbegeldversicherung in einem geringerem Umfang erhalten.
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