Wer bis zum 30.11 seine Kfz Versicherung beim alten Versicherer
gekündigt hat, kann sich bis zum 01.01. nach einer neuen Kfz Versicherung
umschauen. Dabei sind Einsparungen von bis zu 60% keine Seltenheit.
Doch sollte es sich hierbei nicht nur um den Preis drehen. Die
Leistungen in der Kfz Versicherung unterscheiden sich mittlerweile
erheblich voneinander, wichtig ist auch das Kleingedruckte, um nicht
in irgendwelche Fallen zu tappen.

Nach einer Umfrage unter Verkehrsanwälten, regulieren große
Autoversicherer Schäden deutlich professioneller, als kleine
Direktanbieter.

Hinter den Bezeichnungen Clever, Select oder Basis Tarifen
können sich in der Kfz Versicherung gravierende Leistungskürzungen verbergen.

Hier die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale:

Kfz Haftpflicht - Grobe Fahrlässigkeit:

Von den mittlerweile rund 145 angebotenen Autotarifen,
versichern nur 33 Tarife am Markt die grobe Fahrlässigkeit
weitgehend mit.
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Beispiele: |
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Bei Rot
über eine Ampel fahren |
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Einen
Unfall verursachen, während man mit dem Handy
telefoniert |
In diesem Fall kann man bei einer „falschen“ Kfz Versicherung auf seinem
Schaden sitzen bleiben, oder zumindest auf einer hohen
Selbstbeteiligung.

Grundsätzlich gibt es natürlich bei keiner Kfz Versicherung Schutz
bei Unfällen, die unter Drogen oder Alkoholeinfluss verursacht
werden.

Gut bewährt haben sich hier z. B. VHV, Gerling, HDI Privat,
Zürich.

Aufhebung des Versicherungsschutzes bei schwerwiegenden
Verkehrsverstößen oder erreichen von mind. 4 Punkten in Flensburg –
Vollkasko:
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Beispiele: |
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Überladung
des Fahrzeugs |
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Abgefahrene Reifen |
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Verursachen eines Unfalls in Zusammenhang mit einer
Überschreitung eines Tempolimits und gleichzeitigem
telefonieren mit dem Handy. |
Auch in diesem Fall gibt es Kfz Versicherungen, die eine Vollkasko
Entschädigung vollkommen verweigern.
