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Kfz Wechsel
Aufgepasst – beim Kleingedruckten!

Teilkasko – Wildschäden:

Nur rund 18 Tarife am Markt bieten in der Teilkaskoentschädigung den Zusammenstoss mit Tieren aller Art an.  Zu  den Tieren aller Art zählen z. B. Nutztiere und Vögel.

Viele leisten nur bei Zusammenstössen mit Haarwild. Als Haarwild zählen z. B. Rehe und Wildschweine.

Bei Marderbissschäden leisten manche Versicherer mit Einschränkung und wiederum gibt es Versicherer, die insbesondere bei den Folgeschäden durch einen Marderbiss eingeschränkt oder gar nicht leisten.

Vollkasko – Neuwertentschädigung:

Hier besteht der große Unterschied darin, für seinen Neuwagen von seinem Versicherer entweder innerhalb von 6 /12 oder 24 Monaten eine volle Neuwertentschädigung bei Diebstahl oder Totalschaden zu erhalten.

Teil- oder Vollkasko - Tarife mit Werkstattbindung:

Hier geht man die Verpflichtung ein, nach einem Kaskoschaden eine Partnerwerkstatt der Versicherung aufzusuchen, andernfalls werden Leistungen gekürzt oder eine höhere Selbstbeteiligung verlangt.

Haftpflicht oder Kasko - Hochstufung in einem Schadenfall:

Auch die Hochstufungen sind mittlerweile nicht mehr einheitlich geregelt. Es gibt Versicherer bei denen man „mehr dafür bestraft wird“ einen Unfall gehabt zu haben, als bei einem anderen Anbieter.

Mit gutem Beispiel im Falle einer Rückstufung im Schadensfall gehen u. a. folgende Gesellschaften ins Rennen: Axa, Nürnberger, Garanta, VHV.

Rabattretter:

Einen Rabattretter einzuschließen, greift in der Regel erst ab einer SF Klasse von 23 – 30.

In Basistarifen ist dieser Einschluss in der Regel nicht möglich  – außer bei der VHV -

Bei Fahrern, die z. B. 25 Jahre lang schadenfrei gefahren sind, bleibt der erste Schaden zwar prämienneutral, trotzdem erfolgt eine Rückstufung in eine andere SF-Klasse.

Der Rabattretter wird nicht bei allen Gesellschaften in der Haftpflicht sowie auch in der Kaskoversicherung gewährt.

Positiv bewährt haben sich hier die Axa, VHV, Gerling, HDI Privat.

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Vergleichsmöglichkeiten
Leistungsvergleiche einzelner Kfz-Anbieter mit der VHV:

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VGH