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Unfallversicherung Ausschlüsse
Die Unfallversicherung Ausschlüsse sind in den allgemeinen Bedingungen verankert.
Unfallversicherung Ausschlüsse
Ausschlüsse - laut Bedingungen Ausschlüsse - Hobby, Beruf Ausschlüsse - Pflegebedürftigkeit
Unfallversicherung Ausschlüsse FAQ
Die grundsätzlichen Unfallversicherung Ausschlüsse laut Bedingungen beinhalten:
- Unfall verursacht durch Geistes-
und/oder
Bewusstseinsstörung,
auch
ausgelöst durch den Genuss von
Alkohol
- Unfall verursacht durch Ohnmacht
- durch Begehen von Verbrechen, z.
B.
das Fahren ohne Führerschein
- Teilnahme an
Rennveranstaltungen.
- Innere Unruhen und Kriege
- Strahlenunfälle
- Kernernergieunfälle
- Infektionen
- Nahrungsmittelvergiftungen
(teilw. bei
Kindern bis 10/14
Jahre eingeschlossen)
- Unfall verursacht durch epileptischen
Schlaganfall und/oder
Krampfanfall
- Innere Verletzungen durch
Verschlucken, bei Personen bis
14 Jahren
- Selbstmord oder
Selbstverstümmelung
Unfallversicherung Ausschlüsse Gefährliches Hobby, Beruf
Unfallversicherung Ausschlüsse Hobby
Die
Ausübung eines gefährlichen Berufes oder Hobbys
zählt ebenfalls zu den Ausschlüssen der Unfallversicherung, wenn diese dem Unternehmen nicht
gemeldet wurden.
Unfallversicherung Ausschlüsse Geisteskrankheit, Pflegebedürftigkeit
Unfallversicherung Ausschlüsse Pflegebedürftigkeit
Auch das Eintreten einer Geisteskrankheit oder eine dauernde
Pflegebedürftigkeit gehört zu den Ausschlüssen, in diesem Fall wird die Unfallversicherung
unwirksam.
Unfallversicherung Ausschlüsse
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