Unfallversicherung Ausschlüsse

 

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Unfallversicherung Ausschlüsse

unfallversicherung ausschlüsse

Die Unfallversicherung Ausschlüsse sind in den allgemeinen Bedingungen verankert.


 



Unfallversicherung Ausschlüsse

Ausschlüsse - laut Bedingungen
Ausschlüsse - Hobby, Beruf
Ausschlüsse - Pflegebedürftigkeit

Unfallversicherung Ausschlüsse FAQ

Die grundsätzlichen Unfallversicherung Ausschlüsse laut Bedingungen beinhalten:

-  Unfall verursacht durch Geistes-
   und/oder Bewusstseinsstörung,
   auch ausgelöst durch den Genuss von
   Alkohol
-  Unfall verursacht durch Ohnmacht
-  durch Begehen von Verbrechen, z. B.
   das Fahren ohne Führerschein
-  Teilnahme an Rennveranstaltungen.
-  Innere Unruhen und Kriege
-  Strahlenunfälle
-   Kernernergieunfälle
-  Infektionen
-  Nahrungsmittelvergiftungen (teilw. bei
   Kindern bis 10/14 Jahre eingeschlossen)
-  Unfall verursacht durch epileptischen
   Schlaganfall und/oder Krampfanfall
-  Innere Verletzungen durch Verschlucken, bei Personen bis 14 Jahren
-  Selbstmord oder Selbstverstümmelung

Unfallversicherung Ausschlüsse
Gefährliches Hobby, Beruf

Unfallversicherung Ausschlüsse Hobby

Die Ausübung eines gefährlichen Berufes oder Hobbys zählt ebenfalls zu den Ausschlüssen der Unfallversicherung, wenn diese dem Unternehmen nicht gemeldet wurden.

Unfallversicherung Ausschlüsse
Geisteskrankheit, Pflegebedürftigkeit

Unfallversicherung Ausschlüsse Pflegebedürftigkeit

Auch das Eintreten einer Geisteskrankheit oder eine dauernde Pflegebedürftigkeit gehört zu den Ausschlüssen, in diesem Fall wird die Unfallversicherung unwirksam.
>> Unfallversicherung Versicherungsvergleich>>
>>§ Urteile, Versicherungsschaden - Unfallversicherung>>

Vorsorge Versicherung  zur Übersicht: >>Vorsorge Versicherung

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