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Vermögenswirksame Leistungen Auszubildende
Vermögenswirksame Leistungen Auszubildende
Vermögenswirksame Leistungen Auszubildende: Anspruch auf Zahlung vom Arbeitgeber.
Vermögenswirksame Leistungen VWL
Auszubildende
Vermögenswirksame Leistungen Auszubildende
Auch Auszubildende haben oftmals Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber!
Vermögenswirksame Leistungen Auszubildende Tarifvertrag
Vermögenswirksame Leistungen Auszubildende - Tarifvertrag
Die Höhe über vermögenswirksame
Leistungen ist auch für Auszubildende unterschiedlich geregelt, je nach Betrieb. Oftmals steht die Höhe zu vermögenswirksame Leistungen
auch direkt im Ausbildungsvertrag.
Ist dies nicht der Fall, sollten Auszubildende nach Ablauf der Probezeit direkt beim Chef oder in der Personalabteilung
anfragen, ob in Ihrem Betrieb Auszubildende auch einen Zuschuss vom Arbeitgeber an vermögenswirksame Leistungen erhalten.
Vermögenswirksame Leistungen Auszubildende keine Arbeitgeber Zahlung!
Vermögenswirksame Leistungen Auszubildende - keine Arbeitgeber Zahlung
Zahlt der Betrieb keine vermögenswirksame Leistungen haben Auszubildende jedoch trotzdem die Möglichkeit einen Antrag auf vermögenswirksame Leistungen
zu stellen. Nach Ausfertigung des Vertrages geben Sie den Vertrag beim Chef oder in der Personalabteilung ab, der zu zahlende Betrag wird Ihnen dann vom Gehalt
abgezogen und vom Betrieb direkt auf Ihren Vertrag eingezahlt - nur leider müssen Sie dann den kompletten Beitrag alleine aufbringen.
Vermögenswirksame Leistungen Auszubildende Förderung
Vermögenswirksame Leistungen Auszubildende - Förderung
Auch wenn Auszubildende vermögenswirksame Leistungen alleine aufbringen, haben Sie Anspruch auf die volle Förderung vom Staat, die je nach
gewählter Anlageform unterschiedlich hoch ausfällt.
Vermögenswirksame Leistungen Auszubildende Worauf Sie achten sollten!
Vermögenswirksame Leistungen Auszubildende - Worauf achten
Auszubildende die nur wenig vermögenswirksame Leistungen erhalten oder zahlen können, sollten auf die Vertragsgestaltung achten. Viele Berater erwecken
den Anschein, dass vermögenswirksame Leistungen nur möglich sind, wenn Sie auch als Auszubildende den vollen Betrag von z. B. 39 € bezahlen. Auszubildende die dies jedoch
nicht können oder wollen, können vermögenswirksame Leistungen auch unterhalb dieses Betrages anlegen. Beim Wertpapiersparen ist allerdings oft ein
Mindestbeitrag von 25 € erforderlich. Nur ein Bausparvertrag ist auch unterhalb dieser Grenze möglich.
Wenn der Berater beim Bausparvertrag von einem
Regelsparbeitrag spricht, ist damit lediglich ein Betrag X gemeint, der zu zahlen wäre, wenn der Vertrag z. B. in 7 Jahren zuteilungsreif sein
soll, trotzdem ist eine Zahlung unterhalb dessen möglich, auch wenn viele Berater nicht gerade davon angetan sind!
Achten Sie als Auszubildende auf eine möglichst geringe
Bausparsumme, die Sie auch innerhalb der nächsten Jahre mit der Höhe Ihres Beitrags erreichen können - optimal sind 3.000 € oder 5.000 €
Versicherungssumme, wenn nur eine geringe Zahlung an vermögenswirksame Leistungen möglich ist. Je höher die Bausparsumme, desto höher
die Abschlussgebühr und der Verdienst des Beraters! Allerdings spielt auch hier leider nicht jede Bausparkasse mit.
Wählen Sie als Auszubildende nach Möglichkeit
einen Vertrag mit nur 1% Abschlussgebühr statt 1,6% und zahlen Sie diese, wenn Sie können als Einmalzahlung, damit eine Ansparung des
Vertrags auch von Anfang an erfolgen kann.
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