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Vermögenswirksame Leistungen - VWL
Vermögenswirksame Leistungen VWL
Vermögenswirksame Leistungen: Informationen, Fragen und Antworten.
Vermögenswirksame Leistungen
VWL
Übersicht Vermögenswirksame Leistungen, Abschluss von zwei VWL Verträgen, vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber
Vermögenswirksame Leistungen - 2 Verträge
Vermögenswirksame Leistungen - 2 Verträge
In Bezug auf vermögenswirksame Leistungen hat man heutzutage die
Möglichkeit auch 2 VWL Verträge abzuschließen.
Man muss sich heute nicht mehr nur für einen Vertrag entscheiden!
Gefördert wird ein VWL Vertrag in Form von Bausparen und/oder Wertpapiersparen. Auch kann
man für beide VWL Verträge die Förderungen in Anspruch nehmen, wenn man
die Einkommens- Voraussetzungen dafür erfüllt.
Vermögenswirksame Leistungen - Bausparen
Vermögenswirksame Leistungen - Bausparen
VWL Förderung 1: gilt für Bausparen bis 470 € im Jahr + 9%
Sparzulage.
>>Weitere Informationen zum Thema Bausparen, VWL, Wohnungsbauprämie.
Vermögenswirksame Leistungen Wertpapiersparen
Vermögenswirksame Leistungen - Wertpapiersparen
VWL Förderung 2: gilt für Wertpapiersparen, Beteiligungen bis 400 €
im Jahr + 20% Sparzulage
Vermögenswirksame Leistungen Betriebliche Altersvorsorge
Vermögenswirksame Leistungen - Betriebliche Altersvorsorge
Die 3. Möglichkeit wäre den VWL Beitrag in eine betriebliche Altersvorsorge anzulegen. Bei dieser Form
der Anlage bekommt man zwar keine staatliche Sparzulage, aber Arbeitgeber und Arbeitnehmer sparen
Steuern und Sozialabgaben. Diese Variante wäre vor allem für diejenigen interessant, die keinen Anspruch
auf VWL Leistungen vom Arbeitgeber haben und den Beitrag alleine aufbringen müssen.
Vermögenswirksame Leistungen Der Arbeitgeber zahlt nicht
Vermögenswirksame Leistungen - Keine Zahlung durch Arbeitgeber
Auch wenn der Arbeitgeber keinerlei Zuzahlung an vermögenswirksame Leistungen leistet, ist ein Abschluss
und die Inanspruchnahme der Förderungen möglich.
Ein sog. VWL Vertrag, ist ein Vertrag allein schon dadurch, in
dem der Arbeitgeber die Beiträge direkt auf den abgeschlossenen
Vertrag überweist, damit wäre die 1. Voraussetzung für den Förderungsanspruch erfüllt.
Vermögenswirksame Leistungen Anspruch
Vermögenswirksame Leistungen - Anspruch
Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen besteht, wenn eine Zahlung über vermögenswirksame Leistungen tarifvertraglich geregelt ist
oder eine entsprechende Vereinbarung im Arbeitsvertrag getroffen wurde. Dem Tarif- oder Arbeitsvertrag ist auch die entsprechende
Höhe an vermögenswirksame Leistungen zu entnehmen. Für Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst ist die Zahlung über
vermögenswirksame Leistungen im BAT geregelt.
Ansonsten ist die Zahlung über vermögenswirksame Leistungen
eine freiwillige Angelegenheit des Arbeitgebers.
Vermögenswirksame Leistungen Höhe und Zuzahlung
Vermögenswirksame Leistungen - Höhe und Zuzahlung
Die Höhe des Arbeitgeberanteils ist dem Tarif- bzw. Arbeitsvertrag zu entnehmen. Der VWL Beitrag kann durch eigene Zuzahlungen
erhöht werden, oder man nutzt lediglich den Arbeitgeberanteil. Beamte im öffentlichen Dienst erhalten oft nur eine Arbeitgeberleistung
von 12 €. Grundsätzlich ist es auch möglich nur einen Vertrag über die monatlichen 12 € abzuschließen, zumindest beim Bausparen. Das Problem besteht
lediglich darin einen Anbieter dafür zu finden. Bei einer sehr geringen monatlichen
VWL Leistung sollte man nur einen sehr kleinen Bausparvertrag in Höhe von 3.000 bis max. 5.000 € abschließen.
Beim Wertpapiersparen bzw. Aktienfondsparen ist meistens ein Mindestbeitrag von 25 € monatlich erforderlich.
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