Versicherungen - Grundlagen, Entstehung, Ursprung

 

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Versicherungen - Grundlagen, Entstehung, Ursprung

Rechtsschutzversicherung Versicherungsvergleich

Versicherungen basieren auf dem Partnerschaftsprinzip.
Nur durch die Zahlung von regelmäßigen Beiträgen, können im Versicherungsfall die vereinbarten Leistungen ausgezahlt werden.

 

Woher kommen Versicherungen?
Wie sind Versicherungen entstanden?

Bereits in der Antike gab es ägyptische, griechische und römische Begräbnisvereine, die mittels regelmäßiger Beiträge für ein anständiges Begräbnis Ihrer Mitglieder und für den Totenkult sorgten.

Im frühen Mittelalter haben sich in Nordeuropa Gilden und Genossenschaften zusammen geschlossen und nahmen sich des gemeinschaftlichen Risikos von Hilfeleistungen bei Tod, Brand, Viehsterben, Schiffbruch und Gefangenennahme an. Die ältesten bekannten Statuten stammen aus Island aus dem Jahr 1118, Schonen im Jahr 1210 und Ostgotland im Jahr 1300.

In Deutschland war es erstmalig Holstein im Jahr 1442 und Schleswig im Jahr 1446.

Ebenfalls bekannt war das sog. Seedarlehen: Der Darlehensgeber gewährte vor Reiseantritt ein hochverzinsliches Darlehen, das nur bei glücklich beendeter Reise rückzahlbar war.

Die moderne Entwicklung setzte im 17. Jahrhundert ein, nach den großen Stadtbränden in Hamburg und London im Jahr 1606 und 1676. Damals erkannte man die Unzulänglichkeit des Löschwesens und die beschränkte Leistungskraft der sog. Nachbarschaftshilfe. Als erste und älteste deutsche Pflichtversicherung wurde in Hamburg 1676 die Hamburger "General-Feuercasse" errichtet. Diese gab es bis 1994.

Die älteste bekannte Risikolebensversicherung für einen Londoner Salzhänder stammt aus dem Jahr 1583.

1762 bot die älteste noch heute bestehende in England gegründete "Society for Equitable Assurance of life" erstmals unbefristete Lebensversicherungen an.
Es gab damals bereits eine Sterbetafel für die Jahre 1687 - 1691 mit der das Wahrscheinlichkeitsprinzip eingeführt wurde.

In Deutschland nahm die Haftpflichtversicherung Ihren Aufschwung 1871 - daraus wurde das Reichshaftpflichtgesetz.

Die Kfz Haftpflichtversicherung steht bereits seit 1939 als gesetzliche Pflichtversicherung im Pflichtversicherungsgesetz.


Gründung privater Versicherungen in Deutschland Entstehung von Versicherungszweigen / Rückversicherer Entstehung der Sozialversicherung
- 1812 erste dauerhafte Versicherungs-AG

- 1820 erster moderner Versicherungsverein a.GG.

- 1863 Ausdehnung der öffentlich-rechtlichen Versicherung auf die Mobiliarversicherung
- 1846 Entstehung vom ältesten professionellen Rückversicherungsunternehmen

- 1864 Glasversicherung

- 1875 Haftpflichtversicherung

- 1900 Technische Versicherungen
- 1881 Kaiserliche Botschaft in deren Ausführung die soziale Kranken-, Unfall und Invaliden Versicherung in Kraft trat

- 1927 Einführung der Arbeitslosenversicherung


Versicherungen gewähren im Rahmen der einzelnen Versicherungszweige Leistungen bei Eintritt bestimmter Ereignisse wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel, Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Tod.

Die Mittel für die Versicherungsleistungen werden von den Versicherten durch Prämien oder Beiträge aufgebracht.

Versicherungen bieten von Anfang an vollen Versicherungsschutz, ohne dass der einzelne, die im Versicherungsfall benötigten Mittel selbst angespart haben muss. Der Versicherte erwirbt durch seine Beitragszahlung einen Rechtsanspruch auf die gesamte vereinbarte Versicherungsleistung.

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